Mahnbescheid für eine WEG

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sunny1977
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#1

30.11.2007, 20:42

Hallo ihr alle,

ich habe da mal ne Frage ....

wir sind von der Hausverwaltung beauftragt worden, für die Wohneigentümergemeinschaft einen Mahnbescheid zu machen gegen einen der Eigentümer wegen Wohngeld/Hausgeld.

Muss ich jetzt die WEG , die Verwaltung oder jeden einzelnen Eigentümer als Anspruchsteller nehmen ??

Habt ihr eine Ahnung ? Montag soll der MB raus und ich bin völlig ratlos.

Danke schonmal für eure Mühe.

Liebe Grüße
sunny
Sugar86
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#2

30.11.2007, 21:05

Ich habe das dann immer im Namen der WEG lt. anliegender Eigentümerliste mit Ausnahme des Antragstellers gemacht. Die Liste musst du dann 5 x mitschicken, zumindest will es das AG Coburg so, da diese an den MB und VB mit angehänt wird.
Es ist nicht das Leben, an das wir uns erinnern, sondern dessen besondere Momente.

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NickyS
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#3

30.11.2007, 21:45

Antragsteller ist die WEG, einzutragen in Spalte 1 (Anredeschlüssel 0), vertreten durch den Verwalter, einzutragen in die Spalte des gesetzlichen Vertreters.

Die einzelnen Eigentümer brauchen nicht gesondert namentlich genannt werden. Aufgrund der Änderung des WEG-Gesetzes ist dies meines Wissens in dieser Form auch gar nicht mehr zulässig.
StineP

#4

30.11.2007, 22:27

:zustimm

Genau so macht man das =)
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Kerima
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#5

11.03.2008, 13:43

Könnt ihr mir mal helfen? *verzweifelt schaut*
Es ist sicher ganz einfach - aber ich stehe auf dem Schlauch.
Folgender Sachverhalt:

Schuldner ist mit Hausgeld für drei Monate in Verzug (Nov.2007, Dez.2007 und Jan. 2008). Wir haben ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben erstellt, weggeschickt - keine Reaktion.
Nunmehr teilt die Mandantschaft mit, dass der Schuldner auch für die Monate Feb.2008 und März 2007 kein Hausgeld gezahlt hat.
Ich soll nun einen Mahnbescheid beantragen.

An sich kein Problem - aber ....
Wie rechne ich ab?

Meine Vermutung:
2300 VV RVG aus Hausgeld Nov, Dez und Jan.
3305 VV RVG aus Hausgeld Nov. BIS März

Aber im Grunde sind wir doch mit der Geltendmachung aller Hausgelder beauftragt. Also auch die 2300 VV RVG aus Hausgeld Nov. BIS März?

Es eilt ein bisschen - könnt ihr mir helfen?

Danke schon mal im Voraus.
Janin

#6

11.03.2008, 13:46

die außergerichtl. gebühren stehen euch nur für die monate nov. 07, dez.07 und jan.08 zu. wg. dem restl. haushaltsgeld februar und märz gibt es keine außergerichtl. gebühr.
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Temperance
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#7

11.03.2008, 13:50

@Kerima

wenn für die Monate februar und märz keine außergerichtliche aufforderung geschrieben wurde, dann kannst für diese zeit auch nicht nach 2300 abrechnen, also anrechnung der geschäftsgebühr im MB nur für die monate november bis januar

LG Temperance
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Bibi
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#8

11.03.2008, 13:51

Ich würde die Verwaltung nicht als Vertreter angeben. Zumindest hier in Berlin kriegt es das mahngericht nicht gebacken und schreibt mir die Verwaltung jedesmal wieder als weiteren Anspruchssteller mit rein. Deshalb lasse ich die Verwaltung außen vor. Ist für die ZV ja auch nicht wichtig.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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Kerima
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#9

11.03.2008, 13:54

@Janin und Temperance:
Vielen, vielen Dank.
So werd ichs machen. :-)

@bibi:
Mach mich nicht kirre - ich hab es auch so gemacht. :(
Meines Erachtens muss aber immer ein Vertreter angegeben werden, oder?
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Kerima
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#10

11.03.2008, 14:06

Ich habe noch eine Frage *schäm*

1. Laufende Zinsen:
- jährlich?

2. Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab?
- m.E. nein (da Hausgeld)

3. streitiges Verfahren
- Gerichtsstand des Objekts, oder?

DANKE SCHÖÖÖNNNNN
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