Hallo Zusammen,
wir haben gegen einen Schuldner 2014 einen Mahnbescheid beantragt. Dann im Anschluss einen VB erhalten. 2015 haben wir den Gerichtsvollzieher mit der Angabe der Vermögensauskunft beauftragt. Der Schuldner hat diese auch beim GV aufgrund unseres VB abgegeben.
2019 legt der Schuldner Einspruch gegen den VB ein und behauptet, er habe den VB nie wirksam zugestellt bekommen.
Unstrittig hat er den VB bei er Abgabe der Vermögensauskunft vom GV vorgelegt bekommen. Heilt das die Zustellung, wenn man annehmen würde, der VB seit 2014 wirklich nicht wirksam zugestellt worden?
Heilung Zustellung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17576
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn der VB dem Schuldner angeblich nie zugestellt worden ist, dann fragt sich doch, warum er dann 2015 die Vermögensauskunft auf Euren Antrag hin geleistet hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8128
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Selbst wenn der VB nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist, erlangte der Schuldner spätestens 2015 durch den GV Kenntnis von dem Vollstreckungstitel. Ab Kenntnis begann dann die Einspruchsfrist zu laufen.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 569
- Registriert: 12.03.2009, 10:09
- Beruf: Jura Studentin
- Software: Advoware
Schuldner sagt, er habe ab einem gewissen Zeitpunkt dort nicht mehr gewohnt.
Die Frage ist, ob Verstöße gegen die Art der Zustellung überhaupt geheilt werden können (gemäß § 189 ZPO )?
Die Frage ist, ob Verstöße gegen die Art der Zustellung überhaupt geheilt werden können (gemäß § 189 ZPO )?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1992
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Hat der Schuldner einen Nachweis vorgelegt, dass er dort nicht mehr gewohnt hat?
Es ist für mich immer wieder erstaunlich, wie häufig Schuldner die gelben Umschläge angeblich nicht erhalten...oder sich teilweise bewusst nicht ummelden beim Meldeamt.
Unabhängig davon sehe ich es wie samsara. Der Schuldner hätte schon 2015 reagieren können.
Es ist für mich immer wieder erstaunlich, wie häufig Schuldner die gelben Umschläge angeblich nicht erhalten...oder sich teilweise bewusst nicht ummelden beim Meldeamt.
Unabhängig davon sehe ich es wie samsara. Der Schuldner hätte schon 2015 reagieren können.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 70
- Registriert: 22.07.2019, 21:08
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Der Schuldner muss hier nachweisen, dass er den Titel nicht erhalten hat, er ist in der Beweispflicht. Und die Nachweisführung wird hier schwer werden.