Hallo ihr,
ich habe eine Akte zum abrechnen bekommen. Da bin ich mir mal wieder nicht sicher.
Wir haben ein Aufforderungsschreiben aufgesetzt. Darauf hat die Dame auch die Hauptforderung gezahlt, aber leider nicht unsere RA-Kosten. Also haben wir ein erneutes schreiben aufgesetzt, keine Reaktion.. Also, Mahnbescheid, VB.. und dann einen ZV-Auftrag. Die Dame hat dann noch Einspruch eingelegt, hat das Auswirkungen auf die Gebühren? Nach der ZV-Maßnahme hat sie dann noch gezahlt.
Angerechnet wird doch nichts oder? Weil es ja verschiedene Höhen an Forderungen sind.
Würde abrechnen:
1,3 Geschäftsgebühr 2300
Ptk
1,0 verfahrebsgebühr 3305
0,5 für VB 3308
Ptk
0,3 Verfahrebsgebühr 3309
Ptk
Oder passt das nicht? Denke mal ist eh irgendwas falsch. Hab die Akte auch auf der Arbeit, falls irgendwelche Kleinigkeiten wichtig sind. Aber grob könnt ihr mir bestimmt was dazu sagen. würde das morgen gerne fertig machen.
Danke
Abrechnen, Aufforderungschreiben, Mb, Zv
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1995
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Die Gebühren sind nach unterschiedlichen Gegenstandswerten zu berechnen. Das musst du berücksichtigen.
Wurde der Einspruch zurückgenommen oder von euch für erledigt erklärt?
Wurde der Einspruch zurückgenommen oder von euch für erledigt erklärt?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich vermisse hier zunächst einmal die Anrechnung der GG auf die VG des Mahnverfahrens. Dann vermisse ich die VG des Hauptverfahrens. Der Einspruch löst eine VG aus, auch wenn der Einspruch nachher verworfen wird. Und dann wäre auch hier die Anrechnung der VG des Mahnverfahrens auf die VG der Hauptsache vorzunehmen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ach ja....Mahnverfahren ging ja über die Kosten und damit neue Angelegenheit. Stimmt. Keine Anrechnung der GG auf die VG des Mahnverfahrens.
Und ja, ein Einspruch löst immer eine Verfahrensgebühr aus.
Und ja, ein Einspruch löst immer eine Verfahrensgebühr aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 44
- Registriert: 05.09.2019, 20:27
- Beruf: Reno azubi
- Software: ReNoStar
Eine Terminsgebühr? Wir haben nur einmal beantragt, dass der Einspruch als unzulässig zu verwerfen ist und die Beklagte die Kosten des Einspruchs aufzuerlegen sind + kurze Begründung. Danach hat die Gegnerin gezahlt.
Eine weitere Verfahrensgebühr? Und hierbei wird nichts angerechnet?
Eine weitere Verfahrensgebühr? Und hierbei wird nichts angerechnet?