ich habe eine Akte zum abrechnen bekommen. Da bin ich mir mal wieder nicht sicher.
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Wir haben ein Aufforderungsschreiben aufgesetzt. Darauf hat die Dame auch die Hauptforderung gezahlt, aber leider nicht unsere RA-Kosten. Also haben wir ein erneutes schreiben aufgesetzt, keine Reaktion.. Also, Mahnbescheid, VB.. und dann einen ZV-Auftrag. Die Dame hat dann noch Einspruch eingelegt, hat das Auswirkungen auf die Gebühren? Nach der ZV-Maßnahme hat sie dann noch gezahlt.
Angerechnet wird doch nichts oder? Weil es ja verschiedene Höhen an Forderungen sind.
Würde abrechnen:
1,3 Geschäftsgebühr 2300
Ptk
1,0 verfahrebsgebühr 3305
0,5 für VB 3308
Ptk
0,3 Verfahrebsgebühr 3309
Ptk
Oder passt das nicht? Denke mal ist eh irgendwas falsch. Hab die Akte auch auf der Arbeit, falls irgendwelche Kleinigkeiten wichtig sind. Aber grob könnt ihr mir bestimmt was dazu sagen.
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Danke
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