Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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BeLu89
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#1
18.12.2019, 09:37
Hallöchen Ihr Lieben,
sagt mal, wie ist das denn nun mit dem Mahnverfahren ab dem 01.01.2020? Geht das nur noch über beA? In dem BRAK-Magazin, Dezember 2019, steht, dass alle Anträge (im Mahnverfahren) qualifiziert signiert oder selbst aus dem eigenen beA an das Gericht übermittelt werden müssen. Ich stehe etwas aufm Schlauch... Qualifiziert signiert
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Reicht es also nicht mehr, wenn wir die Anträge, wie bisher, über "online-mahnantrag" ausdrucken?
Ich danke schonmal für Eure Antworten
Liebe Grüße aus Bremen
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Pitt
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#2
18.12.2019, 09:56
Das Barcode-Verfahren funktioniert auch nach dem 01.01.2020. Neu ist ab dem 01.01., dass dann nach dem Formular für den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid auch der Widerspruch nur noch per Online-Formular (das aber ebenfalls mit Barcode ausgedruckt werden kann) verwendet werden muss.
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BeLu89
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#3
18.12.2019, 10:17
Ah ok, perfekt
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
vielen Dank und schöne Weihnachten
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Pitt
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#4
18.12.2019, 11:04
![Weihnachten :xmas](./images/smilies/xmas1.gif)
Gern geschehen, Dir auch ein frohes Fest!
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Rpfl11
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#5
12.01.2020, 13:55
Hallo,
das ist genau richtig so. Der Mandant bekommt zwar das Formular noch mit zugestellt, der PV darf es aber nicht nutzen. Leider gingen in den ersten Tagen aber immer noch viele Widersprüche auf Formular oder formlosem Schreiben ein
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
, diese sind aber unbeachtlich und hindern den Erlass eines VB im Zweifel nicht. Das kann für den Mandanten ggf. sehr ärgerlich werden.
Gutes neues Jahr noch
L.