Hallo leute.
ich mach grad n MB gegen unseren mandanten, der unsere rechnung nicht begleicht.
jetzt mal ne frage zu der katalog nummer.
wo ist denn der unterschied zwischen nr. 7 geschäftsbesorgungsvertrag durch selbständige (z.b. Rechtsanwalt) und nr. 24 rechtsanwaltshonorar.
ich hab bei sowas immer 24 genommen. chef sagt jetzt nr. 7.
kann mir jemand sagen wann was?! oder ist das egal??
Unterschied Geschäftsbesorgungsvertrag und RA-Honorar?
Chef hat eigentlich recht.
Wiki schreibt:
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag (§§ 611 und 631 BGB), durch den sich der Beauftragte zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet (§ 675 BGB).
Hierbei umfasst der Begriff der Geschäftsbesorgung, anders als beim Auftrag, nur selbstständige Tätigkeiten auf rechtlichem oder wirtschaftlichem Gebiet.
Einer Vollmacht liegt in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde, wenn Entgeltlichkeit vereinbart ist.
Bei Geschäftsbesorgungsverträgen, die Rechtsvertretungen beinhalten, ist bei der Übernahme durch Nicht-Rechtsanwälte im deutschen Recht u. U. ein Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz gegeben. Dieses verbietet in seiner jetzigen Form die geschäftsmäßige Rechtsbesorgung durch Personen, die nicht Rechtsanwalt (oder Notar) sind.
Wiki schreibt:
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag (§§ 611 und 631 BGB), durch den sich der Beauftragte zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet (§ 675 BGB).
Hierbei umfasst der Begriff der Geschäftsbesorgung, anders als beim Auftrag, nur selbstständige Tätigkeiten auf rechtlichem oder wirtschaftlichem Gebiet.
Einer Vollmacht liegt in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde, wenn Entgeltlichkeit vereinbart ist.
Bei Geschäftsbesorgungsverträgen, die Rechtsvertretungen beinhalten, ist bei der Übernahme durch Nicht-Rechtsanwälte im deutschen Recht u. U. ein Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz gegeben. Dieses verbietet in seiner jetzigen Form die geschäftsmäßige Rechtsbesorgung durch Personen, die nicht Rechtsanwalt (oder Notar) sind.
- petramaus
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Hhm, wir nehmen bei MB gegen den Mandanten eigentlich immer die Nr. 24. Probleme gabs nie
Wieder was dazu gelernt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Wir nehmen immer die Katalognummer 24. Ich finde ja auch, dass die genommen werden sollte, weil für was gibt es die sonst ?
Allerdings habe ich in meinem Kurs gelernt: Ein Anwaltsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Dies hatte aber was mit materiellem Recht zu tun und nix mit MB's.
Wahrscheinlich geht beides, aber die Katalognummern sind ja vor allem dafür da, dass der Gegner weiß, um was es sich handelt. Und ich denke die können mehr mit "RA-Honorar" anfangen als wie mit "Geschäftsbesorgungsvertrag".
Allerdings habe ich in meinem Kurs gelernt: Ein Anwaltsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Dies hatte aber was mit materiellem Recht zu tun und nix mit MB's.
Wahrscheinlich geht beides, aber die Katalognummern sind ja vor allem dafür da, dass der Gegner weiß, um was es sich handelt. Und ich denke die können mehr mit "RA-Honorar" anfangen als wie mit "Geschäftsbesorgungsvertrag".
ich war schon am überlegen: inkassounternehmen rechnen ja auch nach RVG ab. vielleicht ist für die nr. 24 eher?!
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Du musst die Katalognummer 24 nehmen - die ist doch extra für alle im Zusammenhang mit den Forderungen die einem RA während eines Mandats entstehen und zustehen - aufgeführt. Da hat sich nichts geändert.
- petramaus
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Auch wieder wahr. Die Katalog-Nr. 24 "RA-Honorar" gibts ja nicht umsonst.
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ja genau das meine ich ja auch. aber was soll das dann mit dem geschäftsbesorgungsvertrag? die wird es ja auch net umsonst geben
- petramaus
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Ist wahrscheinlich für andere Selbstständige gedacht (wie Steuerberater z.b.)
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da steht ja in ( ) z.b. rechtsanwälte oder steuerberater.
also kann es ja nicht grundsätzlich falsch sein.
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