Anspruchsbegründung: Nachweis, dass MB zugestellt wurde

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salia81
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#1

14.11.2019, 17:15

Hallo,

ich habe in einer Akte einen Mahnbescheid und daraufhin einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Hiergegen hat der Schuldner Einspruch eingelegt. Dieser wurde damit begründet, dass dem Schuldner angeblich weder die Rechnung, aus der sich die Hauptforderung ergibt (wurde per Post verschickt, die auch nicht zurückkam) noch der Mahnbescheid vorliegen würde. Letzterer muss jedoch zugestellt worden sein, da ich ansonsten ja nicht den Vollstreckungsbescheid hätte beantragen können. Und der konnte ja offensichtlich (an die gleiche Adresse) zugestellt werden.

Nachdem die Sache nun ins streitige Verfahren übergegangen ist, bereite ich die Anspruchsbegründung vor. Gebe ich dort an, dass der Mahnbescheid an den Schuldner zugestellt worden sein muss und dies durch Zustellungurkunde belegt ist? Und wenn ja, wie biete ich dafür Beweis an? Durch Beiziehung der Gerichtsakte des Mahngerichts?

Gruß
Salia
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#2

14.11.2019, 18:50

Das Mahngericht gibt die komplette Akte an das streitige Gericht ab. Die Beziehung brauchst du also nicht zu beantragen. Ich würde als Beweisangebot schreiben "...wie sich aus der Gerichtsakte ergibt, ist der MB am *** zugestellt worden. Sollte sich der Zustellungsnachweis nicht in der Gerichtsakte befinden, wird höflich um richterlichen Hinweis gebeten...".
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salia81
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#3

16.11.2019, 07:50

Alles klar, danke
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