Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Emilia06
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#1
03.05.2019, 09:16
Hallo,
wenn ich in den Nebenforderungen im Formular die Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit eingeben muss, muss ich den Betrag mit den Auslagen eintragen?
Also z.B. 1,3 = € 58,50 + € 11,70, muss ich dann 70,20 eintragen, oder nur die reine 1,3 Gebühr € 58,50 ?
Lieben Dank für Eure Hilfe
LG
Emilia
:thx
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sh161
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#2
03.05.2019, 09:20
Da wird der vollständige Betrag eingetragen. Wenn der Mdt. nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, auch mit USt.
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Emilia06
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#3
03.05.2019, 10:00
Ups ...
dann hab ich das falsch gemacht.
:thx
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Emilia06
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#4
03.05.2019, 10:29
Vielen Dank!
und ein schönes WE
LG
Emilia
:thx