Mahnbescheid
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Vor allem ist die vorgerichtliche GG als Nebenforderung einzutragen.
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Hat funktioniert. Musste im letzten Abschnitt noch ein Häkchen setzen , mit Umfangreich/ schwierig.Sonnenkind hat geschrieben: ↑12.03.2019, 05:57Dann stell mal einfach deine Beträge hier ein, die du eingegeben hast.
Danke sehr
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War es denn auch tatsächlich umfangreich/schwierig? Klingt für mich jetzt nicht so...und wenn, wäre diese Info am Anfang Deines Beitrags hilfreich für uns. Wir können ja keinen Blick in Deine Akte werfen!
Deswegen (auch) meine Frage...
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab