Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

12.03.2019, 10:24

Vor allem ist die vorgerichtliche GG als Nebenforderung einzutragen.
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#12

13.03.2019, 12:04

Sonnenkind hat geschrieben:
12.03.2019, 05:57
Dann stell mal einfach deine Beträge hier ein, die du eingegeben hast.
Hat funktioniert. Musste im letzten Abschnitt noch ein Häkchen setzen , mit Umfangreich/ schwierig.
Danke sehr
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#13

13.03.2019, 14:43

Lisaeng hat geschrieben:
13.03.2019, 12:04
Hat funktioniert. Musste im letzten Abschnitt noch ein Häkchen setzen , mit Umfangreich/ schwierig.
Danke sehr
War es denn auch tatsächlich umfangreich/schwierig? Klingt für mich jetzt nicht so...und wenn, wäre diese Info am Anfang Deines Beitrags hilfreich für uns. Wir können ja keinen Blick in Deine Akte werfen!
Lisaeng hat geschrieben:
11.03.2019, 18:54
Meno. Bin schon damit total überfordert 🙈
Deswegen (auch) meine Frage...
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Antworten