Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

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Mariko
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#1

12.02.2019, 15:29

Guten Tag,

ich brauch dringend Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Straftat August 2014, wobei der Verursacher von Anfang an bekannt war;
dessen Verurteilung April 2015.

Jetzt wird Schmerzensgeld gefordert, MB Ende 12/2018.

M. E. sind die Ansprüche aus dieser Straftat aus 2014 mit dem Jahreswechsel 2017/2018 verjährt, weil ich auf das Schadensereignis abstelle, da die Ansprüche dem Grunde nach hätten schon erhoben werden können und nicht auf die Verurteilung hierzu. Die Geldstrafe die ausgesprochen wurde ist bezahlt.

Danke für die Hilfe im Voraus.
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Adora Belle
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#2

12.02.2019, 15:38

Wie auch nebenan halte ich das für keine passende Frage fürs Forum.
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