gegen einen VB mit weit über 5.000 Euro hat ein Antragsgegner Einspruch eingelegt. Die Sache wurde an das LG gegeben und wir haben die weitere GK-Rechnung sowie die Aufforderung zur Anspruchsbegründung vom Gericht erhalten.
Auf beides haben wir nicht reagiert und der Antragsgegner hat dann schlussendlich vier Wochen nach Einlegung des Einspruchs diesen Einspruch wieder zurückgenommen.
Wegen Weihnachten etc. ist auch vom Gericht nichts in der Zwischenzeit gekommen.
Ich müsste doch jetzt vom Gericht eine Rest-GK-Rechnung bekommen über eine weitere 1/2 GK-Gebühr?
Eine halbe GK-Gebühr war ja bereits im VB drin und ist vom Schuldner auch komplett bezahlt.
Mein Vorgehen wäre doch jetzt so, dass ich bei Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag über die weiteren GK (1/2 Gebühr) stelle, nicht wahr?
Kann ich das (wir sind keine Kanzlei, sondern Unternehmen) überhaupt, da doch im landgerichtlichen Verfahren nur Anträge von Anwälten gestellt werden können?
Wir hatten keinen Anwalt beauftragt, da die Einspruchsrücknahme und Zahlung mit dem Schuldner von uns selbst intern verhandelt werden konnte.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Viele Grüße