wir verzweifeln hier an Folgendem:
Wir haben MB beantragt, der Antragsgegner legt gegen ein Teilbetrag Widerspruch ein, den restlichen Betrag bezahlt er. Wir verzichten auf den widersprochenen Teil und benötigen jetzt eine Kostenentscheidung über die Kosten des Verfahrens. Das Mahngericht hält sich für nicht zuständig, bei Nachfrage am streitigen Gericht teilt man mir mit, dass die ebenso nicht zuständig sind, da wir keine streitige Forderung mehr haben.
Wer erlässt mir jetzt die Kostenentscheidung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die GK für das streitige Verfahren einzahlen muss (obwohl ich kein str.Verf. will) damit das Gericht mir eine Kostenentscheidung erlässt? Die ZPO sagt zwar, dass das streitige Gericht dafür zuständig ist, jedoch will ich ja kein streitiges Verfahren... und weder Mahngericht noch Amtsgericht will die Kostenentscheidung machen
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.