Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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dannymaus
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#1
05.12.2018, 08:53
Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier ein kleine Problem und werde nicht so ganz schlau aus den Dingen im Netz. Folgendes Problem:
Unser Mdt. erhält MB, bevor das ganze als streitige Verfahren vor dem AG übergeben wird zieht der Antragsteller den Erlass des Mahnbescheids beim Mahngericht zurück. Das Mahnverfahren hat sich durch die Erklärung erledigt.
Jetzt ist meine Frage, wo stelle ich den KFA? Nach § 104 ZPO Abs. 1 Satz 1 entscheidet das Gericht des ersten Rechtszug, demnach das AG.
Und welche Kosten stelle ich? Mein Gedanke war
2300
3307
3100 in vollem Umfang
3101
Bitte helft mir
Ich danke euch schon mal vorab ,
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Tigerle
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#2
05.12.2018, 09:01
Vorab schon mal, eine 2300 Gebühr kann nie in einem KFA vor Gericht mit angesetzt werden.
Wer hat denn, den Widerspruch gegen den MB eingelegt? Ihr oder der Mandant?
Ich habe vor kurzem einen KFA-Antrag an das zuständige Mahngericht mit der Bitte um ggfs. Weiterleitung an das Streitgericht, damit das Streitgericht auch die notwendigen Unterlagen erhält. Wenn nichts abgegeben wurde, hat das Streitgericht ja noch kein Aktenzeichen etc.
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dannymaus
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#3
05.12.2018, 09:08
Das mit der 2300 hatte ich irgendwo im Netz aufgeschnappt, fand ich auch sehr verwunderlich.
Das war auch meine Überlegung, dass das Streitgericht ja kein Aktenzeichen hat und gar nicht weiß worum es geht. Dann werde ich das auch so macen.
Danke
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#5
05.12.2018, 13:28
alles gut - aber warum eine 3101? Die gibt es meiner Meinung nach nicht neben der 3100. Also eher selten jedenfalls.
Aber ich lass mich gern aufklären.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)