Vergleichsweise Streitwertreduzierung nach Einleitung Mahnverfahren

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paulafr92
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#1

13.11.2018, 12:38

Hey,

folgendes Problem:

Wir haben für unseren Mandanten einen Mahnbescheid beantragt. Hiernach kam dann der Gegenanwalt auf uns zu und schlussendlich wurde sich darauf geeinigt, dass der Streitwert von 25 Tsd. auf 15 Tsd. reduziert wird. Zu dem Streitwert wurde dann auch die Forderung beglichen, allerdings ohne MwSt.. Nun wollten wir über die MwSt. den VB beantragen, bloß wie?

:thx
Feldhamster
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#2

13.11.2018, 15:41

Ist euer Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt oder hat die Gegenseite einen Grund genannt, warum sie nur den Nettobetrag gezahlt hat?

Mir fällt nur ein, eine fiktive Zahlung in das VB-Formular einzugeben, so dass letztendlich nur der MwSt.-Betrag übrig bleibt. Ob das allerdings die beste Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.
paulafr92
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#3

13.11.2018, 15:46

Uns steht definitiv die Mwst zu.

Daran hatten wir auch schon gedacht, aber es ist wohl nicht die beste Idee.

Jetzt wäre die Idee es ganz normal so zu machen, dass man eben das gezahlte von der ursprünglichen Forderung abzieht und da VB so beantragt. Dann wäre der Restbetrag zwar zu viel, aber dann kann die Gegenseite ja über die Differenz Einspruch einlegen oder eben die eigentliche Restforderung zahlen.
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#4

13.11.2018, 16:04

Wieso meint Ihr, dass der Mandant noch Anspruch auf die ursprüngliche Forderung hat, wenn ein Vergleich geschlossen wurde?
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#5

13.11.2018, 16:06

Der Klarheit wegen:
von welcher MwSt reden wir? MwSt der Forderung oder MwSt der Anwaltsgebühren für das Mahnverfahren?

Wenn ihr jetzt über einen zu hohen Restbetrag den VB beantragt und dann hierüber nach Einspruch das streitige Verfahren geführt wird, verursacht ihr doch eurem Mandanten nicht notwendige Kosten, da ihr euch doch eigentlich geeinigt habt. Notwendig und somit letztendlich erstattungsfähig sind doch jetzt nur noch die Kosten für die Weiterverfolgung des Verfahrens in Höhe des offenen MwSt-Betrages.
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#6

14.11.2018, 08:39

paulafr92 hat geschrieben:
13.11.2018, 15:46
Uns steht definitiv die Mwst zu.

Daran hatten wir auch schon gedacht, aber es ist wohl nicht die beste Idee.

Jetzt wäre die Idee es ganz normal so zu machen, dass man eben das gezahlte von der ursprünglichen Forderung abzieht und da VB so beantragt. Dann wäre der Restbetrag zwar zu viel, aber dann kann die Gegenseite ja über die Differenz Einspruch einlegen oder eben die eigentliche Restforderung zahlen.
Es wurde verglichen, dann muss doch auch festgelegt sein, auf was man sich genau verglichen hat. Die Forderung zzgl. MwSt oder die Forderung ist inkl. MwSt. vielleicht wurde hier der Vergleich nicht ganz klar geschlossen.

Ihr bekommt natürlich die MwSt für Eure Gebühren, die Frage ist nur, ob die der Mandant oder der Gegner tragen muss. Ist Euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, dann muss dieser die MwSt an Euch zahlen.

Wenn es um die MwSt. der Hauptforderung geht, dann kommt es - wie schon oben beschrieben - eben darauf an, wie genau dies im Vergleich vereinbart wurde.

Aus Deiner Darstellung ist für mich im Moment nicht ersichtlich, um was für eine MwSt es sich handelt, die Ihr noch fordert.
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#7

14.11.2018, 09:44

Es wurde sich lediglich darüber geeinigt, dass der Streitwert verringert wird und der Gegner hiernach unsere Forderung begleicht. Dies hat er im Prinzip auch getan, aber eben ohne Mehrwertsteuer. Deshalb wollen wir nun den VB beantragen. Das Problem ist eben, dass der Mahnbescheid über den anfänglichen Streitwert beantragt wurde.
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#8

14.11.2018, 09:59

Hallo paulafr92,

jetzt mal bitte erst der Klarstellung halber, damit wir hier nicht alle rumraten an einer möglichen Lösung (mal schreibst du Forderung des Mandanten, dann wieder "unsere" Forderung, worunter ich eine Forderung des RA verstehe:

Habt ihr RA-Gebühren nach einem Streitwert von 25.000,00 für euren Mandanten gegen den Gegner per MB geltend gemacht und euch dann darauf geeinigt, dass die RA-Gebühren nach 15.000,00 berechnet werden? Diese RA-Gebühren nach 15.000,00 wurden dann jetzt - bis auf die MwSt. - auch bezahlt?

Habt ihr bei dieser Einigung auch darüber gesprochen, was mit den Kosten des Mahnverfahrens ist?
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#9

14.11.2018, 10:30

paulafr92 hat geschrieben:
14.11.2018, 09:44
Es wurde sich lediglich darüber geeinigt, dass der Streitwert verringert wird und der Gegner hiernach unsere Forderung begleicht. Dies hat er im Prinzip auch getan, aber eben ohne Mehrwertsteuer. Deshalb wollen wir nun den VB beantragen. Das Problem ist eben, dass der Mahnbescheid über den anfänglichen Streitwert beantragt wurde.
Also ich lese heraus, dass der Mandant eine Forderung hatte von 25.000,00 EUR (war dies zuzüglich Mehrwertsteuer oder ohne?) Ihr habt mit dem Gegner vereinbart, dass die Forderung von 25.000,00 EUR sich auf 15.000,00 EUR reduziert. Wie ich bereits sagte, wenn die ursprüngliche Forderung 25.000,00 EUR inkl. MwSt war, dann wird der Gegner bei Vergleichsabschluss davon ausgehen, dass die vereinbarte Zahlung von 15.000,00 EUR dann eben auch inkl. MwSt. ist.

Ich hab schon verstanden, dass Ihr den VB beantragen wollt.
Also ich würde vermutlich im VB-Formular zum einen zunächst die Zahlung angeben, die der Gegner geleistet hat.
Dann würde ich einen Schriftsatz zum Formular mit ranhängen, in dem steht, dass eine außergerichtliche Einigung stattgefunden hat, man sich auf einen Betrag XY(inkl. Mehrwertsteuer) geeinigt hat auf den der Gegner die im Formular angegebene Zahlung geleistet hat, sodass der VB nur noch über die Summe ZZ zu erlassen ist.

Aber ob das die Lösung ist, kann ich nicht sagen, da einfach noch infos fehlen. Siehe Post vor mir.
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