Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Aelizia
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#1
09.10.2018, 14:47
Hallo zusammen
Ich habe 2015 die Rentenansprüche der Schuldnerin gepfändet. Die Mandantin hat seinerzeit PKH für die GK und GVZ-Kosten erhalten.
Der Drittschuldner meldet sich nun und fragt nach der aktuellen Forderungshöhe.
Frage dazu:
Kann/muss ich die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten in die Forderungsaufstellung aufnehmen? Und ggf. an die Landeskasse weiterleiten, wenn der DS zahlt?
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paralegal6
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#2
09.10.2018, 15:35
der DS muss ja schon wissen wieviel er überweisen muss. GK etc gehören ja zur Pfändung dazu und sind vom Schuldner zu tragen
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Aelizia
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#3
10.10.2018, 09:08
Ok, dann nehme ich die Kosten mit auf und leite die an die Staatskasse weiter, wenn die tatsächlich ausgeglichen sind.
Vielen Dank.