Gebühren Mahnverfahren + streitiges Verfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Anniii1122
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#1

18.09.2018, 12:21

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

M hat selbstständig das Mahnverfahren eingeleitet. Im Mahnverfahren hat er die Gerichtskosten für den MB bezahlt.
Da er keine Rückmeldung vom Mahngericht erhalten hat, hat er uns gebeten, hier den Fall weiter zu bearbeiten.

Wir haben das Mahnverfahren angeschrieben und um Sachstandsmitteilung gebeten. Das Mahngericht hat mitgeteilt, dass M keine GK für MB bezahlt hat. Nach langem hin und her stellt sich raus, M hat bei der Zahlung der GK für MB keinen Verwendungszweck angegeben und der Betrag konnte nie zugeordnet werden. Nachdem wir dies schriftlich mit dem Mahngericht geklärt haben, hat die Gegenseite im Widerspruch eingelegt.

M hat die GK für das streitige Verfahren eingezahlt und wir haben die Aufforderung zur Anspruchsbegründung erhalten. Zwischenzeitlich haben wir das Mandatsverhältnis beendet und dies dem streitigen Gericht mitgeteilt.

Frage:
was kann ich abrechnen?

Ich denke:
Gebühr 3305 + Auslagen + Ust - für Mahnverfahren
Gebühr 3101 + Auslagen + Ust - für streitiges Verfahren (vorzeitige Beendigung)

Was meint Ihr? :kopfkratz :kopfkratz
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#2

18.09.2018, 12:43

Habt Ihr denn nur die Aufforderung erhalten oder auch was vorbereitet?
Wenn ihr nur die Aufforderung erhalten habt, würde ich nur die 3305 abrechnen.

Dank Anrechnung bleibt eh nur die P+T Pauschale bestehen von der 3101, aber es sieht "sauberer" aus.
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Anniii1122
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#3

19.09.2018, 13:29

Also im streitigen Verfahren haben wir nur die Aufforderung zur Anspruchsbegründung erhalten. Hier würden wir nun dem streitigen Gericht mitteilen, dass das Mandant beendet ist.

Du würdest also sagen, dass nur die Gebühr für das Mahnverfahren entsteht und mehr nicht?
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Anahid
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#4

19.09.2018, 13:40

Seh ich auch so. Eine Gebühr für das streitige Verfahren, auch nicht für die vorzeitige Beendigung eines solchen, ist bei Euch m.E. nicht erstattet. Die Gerichtskosten für die Abgabe an das Streitgericht wurden wohl durch den Mandanten unmittelbar eingezahlt, sodass dies auch nicht als Antrag von Eurer Seite gewertet werden kann. Entsprechend habt Ihr im Verfahren keinerlei Tätigkeit erbracht, auch keine Anspruchsbegründung entworfen oder so. Dass Ihr damit beauftragt gewesen seid, das streitige Verfahren durchzuführen, ergibt sich irgendwie auch nicht aus Deinem Sachvortrag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Anniii1122
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#5

19.09.2018, 15:01

Ich Danke Euch für die Hilfe und die schnellen Antworten :)))
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