Hallo Foreno`s, hier mal eine ganz blöde Frage, auf die ich im Forum (bisher) keine Antwort gefunden habe:
Wir haben im Mahnschreiben an den Gegner keine RA-Gebühren aufgeführt. Nun soll ich den MB machen.
Darf ich die GG für das Mahnschreiben noch aufführen oder nicht?
schon mal für die bestimmt einfache Antwort
RA-Gebühren im Mahnschreiben vergessen
- Anahid
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Ja, darfst Du. Könntest die ja sonst nachfordern. Aber wenn der eh nicht zahlt, hat das ja wenig Sinn.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Der § ist der Rechtsgrund. Ich hab ja keine Ahnung, was Du für eine Forderung für den Mandanten geltend machst. Insoweit ergibt sich die Pflicht zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten entweder aus Verzug oder Schadensersatz. Es steht aber nirgendwo geschrieben, dass diese Kosten bereits im ersten Anschreiben beziffert sein müssen, um anzufallen.
Zuletzt geändert von Anahid am 27.02.2018, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.