Ich hab hier einen speziellen Spezialfall:
Wir haben einen Mandanten aus London, der gegen einen Schuldner aus Polen das Mahnverfahren einleiten möchte. Erfüllungsort müsste Rostock sein (unser Mandant hat in Rostock Maschinen gekauft, welche dann von der Firma aus Polen abgebaut werden sollten.. dabei ist was kaputt gegangen und es wurde nicht gezahlt...^^)... jetzt kann ich doch auf Grund des Erfüllungsortes den MB ganz normal beim Mahngericht für Rostock stellen, oder?! Und alternativ könnte ich ebenfalls das Europäische Mahnverfahren durchführen, right?! Ich würde mich so sehr über Hilfe freuen... so etwas habe ich echt noch nie gemacht
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![Sehr glücklich :-D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Vielen Dank ihr lieben!!!
Gruß,
Marilen (ReNo aus HH, übrigens mein ersten Beitrag, also sorry, falls ich hier irgendwas falsch gemacht haben sollte
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