Pfändung von Krankengeld

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Sputnik85
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#11

08.06.2017, 10:51

Hallo zusammen,

weil ich eine Frage zur Pfändung von Krankengeld habe, schließe ich mich dem Thema mal an bzw. lasse es wieder aufleben.

Folgender Sachverhalt:

Wir pfänden seit geraumer Zeit beim Schuldner das Gehalt wegen Unterhalt. Im Juni kam jetzt nochmal eine Zahlung. Unser Forderungskonto ist ausgeglichen, weil fortlaufend.
Nun bekamen wir die Mitteilung, dass der Schuldner krank geschrieben ist - mittlerweile bereits im Krankengeld. Ich bekam nun die Anweisung, Krankengeld zu pfänden, verstehe aber nicht, wie ich dies tun soll, da mein Forderungskonto ja im Moment ausgeglichen ist. Ich kann doch (weil fortlaufender Unterhalt) erst im Juli eine Pfändung ausbringen, weil dann ja erst wieder eine Zahlung offen wäre oder? Dies wäre meiner Meinung nach das selbe mit einem vorläufigen Zahlungsverbot. RA-Micro möchte für eine ZV-Maßnahme ein Forderungskonto, das kann ich ja nicht angeben. Ist mein Schritt nun, dass ich ein vorläufiges Zahlungsverbot mit Drittschuldner Krankenkasse ausbringt und dann quasi einen Text selbst formuliere ohne Angabe eines Forderungskontos?

Viele Grüße
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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mücki
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#12

08.06.2017, 11:54

Grundsätzlich muss für die Einleitung der ZV erstmal eine Forderung bestehen, was - so wie ich deinen Text verstehe - derzeit nicht der Fall ist. MMn. könnt ihr daher momentan gar nichts machen. Es bestünde ja immerhin rein theoretisch die Möglichkeit, dass der Schuldner freiwillig zahlt. Jedenfalls wird dir kein neuer DS ein Guthaben blockieren, weil eventuell vielleicht eine weitere Forderung entsteht. Im Gegenteil, sollten dem Schuldner aus einem möglicherweise erfolgreichen VZV Nachteile erwachsen müsstet ihr noch aufpassen, dass ihr nicht die Haftung lauft. Sobald der nächste Unterhalt fällig ist, könnt ihr im Prinzip auch bei der Krankenkasse das Krankengeld pfänden. Hierzu würde ich aber erst kurz querrechnen, ob da für euren Mdt. überhaupt was bei rumkommt. Ansonsten wird der Schuldner ja vielleicht auch irgendwann wieder arbeiten gehen. Die Pfändung läuft ja weiter oder habt ihr da jeden Monat einen neuen PfÜb beantragt?
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#13

08.06.2017, 12:12

mücki hat geschrieben:Grundsätzlich muss für die Einleitung der ZV erstmal eine Forderung bestehen, was - so wie ich deinen Text verstehe - derzeit nicht der Fall ist. MMn. könnt ihr daher momentan gar nichts machen. Es bestünde ja immerhin rein theoretisch die Möglichkeit, dass der Schuldner freiwillig zahlt. Jedenfalls wird dir kein neuer DS ein Guthaben blockieren, weil eventuell vielleicht eine weitere Forderung entsteht. Im Gegenteil, sollten dem Schuldner aus einem möglicherweise erfolgreichen VZV Nachteile erwachsen müsstet ihr noch aufpassen, dass ihr nicht die Haftung lauft. Sobald der nächste Unterhalt fällig ist, könnt ihr im Prinzip auch bei der Krankenkasse das Krankengeld pfänden. Hierzu würde ich aber erst kurz querrechnen, ob da für euren Mdt. überhaupt was bei rumkommt. Ansonsten wird der Schuldner ja vielleicht auch irgendwann wieder arbeiten gehen. Die Pfändung läuft ja weiter oder habt ihr da jeden Monat einen neuen PfÜb beantragt?

Ich versteh die Frage nicht. Warum hätte ich jeden Monat einen neuen PfÜb beantragen sollen bei einer laufenden Forderung?
Das Krankengeld liegt weit oberhalb der Pfändungsfreigrenze.
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#14

08.06.2017, 14:03

Sputnik85 hat geschrieben:Ich versteh die Frage nicht. Warum hätte ich jeden Monat einen neuen PfÜb beantragen sollen bei einer laufenden Forderung?
Das Krankengeld liegt weit oberhalb der Pfändungsfreigrenze.
Ich hatte mal eine Kollegin, die das bei wiederkehrenden Forderungen so gehandhabt hat. Hätte ich nie für möglich gehalten und habe ich auch erst mitbekommen, als die Dame längerfristig erkrankte und ich Ihre Akten mit bearbeiten musste. Da kam dann nämlich irgendwann vom Mdt. die Frage, was denn mit dem für den vorigen oder diesen Monat fälligen Unterhalt sei, worauf ich mir die Akte gezogen habe und vom Glauben abgefallen bin. Ihre Begründung für dieses Vorgehen war dann tatsächlich auch, dass es ja sein könne, dass freiwillige Zahlungen kommen :lolaway Seitdem bin ich einfach ein bisschen vorsichtig geworden mit dem, was ich so als selbstverständlich ansehe.

Wenn sich die Pfändung ins Krankengeld lohnt, würde ich das VZV wahrscheinlich sogar machen. Bei RA Micro kann man eine Forderung als fortlaufend oder wiederkehrend definieren. Wenn du das FoKo mit dem Stichtag der neuen Fälligkeit ausdruckst, sollte eigentlich eine Forderung vorhanden sein mit der du dann pfänden kannst.
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