Hey,
hab mal wieder ne Frage:
Beantrage einen Pfüb gegen GF einer Firma.
Ist es sinnvoll wenn ich zu dem Pfüb ein Schreiben verfasse um zu erläutern, dass die Dame dort Geschäftsführerin (lt. Creditreformauskunft) ist, um bereits im Vorfeld klarzustellen, dass wir Geschäftsführergehalt meinen, falls die sich erdreisten zu sagen, die kennen wir nicht oder die arbeitet hier nicht???
Oder kann ich da vielleicht sogar was falsch machen, also kann es einen SChaden für uns bedeuten wenn ich noch was ausführe???
Beantragung Pfüb - Erklärungen sinnvoll oder nicht????
Huhu Jara,
Du willst Dich auf die Crefo-Auskunft verlassen, dass die Dame GF ist? Erfahrungsgemäß kann das schief gehen (ist mir schon mal passiert), würde also auf jeden Fall mal nen Blick ins Handelsregister werfen.
Du willst Dich auf die Crefo-Auskunft verlassen, dass die Dame GF ist? Erfahrungsgemäß kann das schief gehen (ist mir schon mal passiert), würde also auf jeden Fall mal nen Blick ins Handelsregister werfen.
Viele Grüße
ich
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Ich würde zum einen wifey zustimmen. Das Handelsregister genießt den öffentlichen Glauben, wenn die Dame da als aktuelle Geschäftsführerin drin steht, dann würde ich das als korrekt unterstellen.
Aber, was mich beim Lesen der Frage etwas irritiert: Lautet der Titel gegen die GmbH oder gegen die Geschäftsführerin als Privatperson?
Wenn der Titel gegen die GmbH ist, dann kann das Geschäftsführergehalt nicht gepfändet werden.
Ansonsten machst du eine Lohnpfändung wie sonst auch über das PfÜB-Formular. Ich würde da auch nichts extra dazu schreiben. Das macht nur Arbeit und, ob das irgendjemand liest und auch noch beachtet, ist zumindest fraglich. Wenn in der Drittschuldnererklärung dann wirklich angegeben werden sollte, dass die Geschäftsführerin dort unbekannt sein soll, würde ich mit einem Ausdruck des Handelsregisterauszuges kontern. Aber sich jetzt bereits Gedanken über eine eventuell negative Antwort des Drittschuldners zu machen, ist meiner Meinung nach müßig.
Aber, was mich beim Lesen der Frage etwas irritiert: Lautet der Titel gegen die GmbH oder gegen die Geschäftsführerin als Privatperson?
Wenn der Titel gegen die GmbH ist, dann kann das Geschäftsführergehalt nicht gepfändet werden.
Ansonsten machst du eine Lohnpfändung wie sonst auch über das PfÜB-Formular. Ich würde da auch nichts extra dazu schreiben. Das macht nur Arbeit und, ob das irgendjemand liest und auch noch beachtet, ist zumindest fraglich. Wenn in der Drittschuldnererklärung dann wirklich angegeben werden sollte, dass die Geschäftsführerin dort unbekannt sein soll, würde ich mit einem Ausdruck des Handelsregisterauszuges kontern. Aber sich jetzt bereits Gedanken über eine eventuell negative Antwort des Drittschuldners zu machen, ist meiner Meinung nach müßig.
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Du hast schon gesehen, dass das Thema über 10 Jahre alt ist?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Macht nichts, ist mir auch schon passiert
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
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Nein, das ist mir überhaupt nicht aufgefallen.
Vielleicht sollte ich mir doch eine neue Brille besorgen...
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