unser Mandat, den wir seit Jahren vertreten, ist Arzt. In dieser Sache waren wir aber nicht tätig. Er wollte lediglich unseren Rat:
Da sein Patient seine Rechnung nicht bezahlt hat, hat er selber den MB gegen den Patienten beantragt, wogegen der Patient bzw. sein Anwalt Widerspruch eingelegt hat.
Daraufhin erhielt "unser Mandant"=der Arzt die übliche Aufforderung vom Gericht, dass er den Anspruch begründen soll. Bevor er dies jedoch gemacht hat, hat der gegnerische RA den Widerspruch wieder zurückgenommen.
Nun fragt er uns, wie es weiter geht.
Ich stehe da etwas auf dem Schlauch, da es bei uns sehr sehr selten bzw. fast nie vorkommt, dass ein Schuldner den Widerspruch wieder zurücknimmt, schon gar nicht sein Anwalt. Wenn, dann er selbst.
Nun meine Frage:
Muss "unser Mandant" jetzt bei Gericht beantragen, dass die Kosten dem Beklagten auferlegt werden? Wenn ja, welche?
Oder kann er jetzt einfach den VB beantragen?
Nicht, dass er später irgendwelche Gerichtskosten am Hals hat o.ä.
Für Eure Hilfe wäre ich Euch dankbar!
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG JusyD