Vertretr e.K.

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
alissia79
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 06.01.2016, 16:42
Beruf: Reno
Software: RA-Micro

#1

16.11.2016, 14:26

Ich habe einen Mahnbescheid für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) gemacht. Als Vertreter habe ich den Inhaber als Geschäftsführer bezeichnet. Nun erhalte ich die Monierung, dass das vertretungsverhältnis nicht der angegebenen gesetzlichen Rechtsform entspricht. Und nun? Weiß grad nicht mehr weiter...
Benutzeravatar
alraune
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 369
Registriert: 22.09.2009, 12:50
Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#2

16.11.2016, 14:57

Hab grade nochmal in meinem schlauen (RA-Micro-)Skript nachgeguckt: Der eingetragene Kaufmann ist als Firma zu erfassen, damit er im Mahnbescheid nicht fälschlicherweise als natürliche Person übernommen wird. Der Inhaber ist nicht - wie bei juristischen Personen - als Vertreter einzutragen.

Beispiel:
1. Adresszeile: Firma
Zeile Nachname: Blumenstudio Brinkmann
Zeile Adresszusatz: Inhaber Manuela Schmidt e. Kfr.
Straße usw.
alissia79
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 06.01.2016, 16:42
Beruf: Reno
Software: RA-Micro

#3

16.11.2016, 15:01

Das gericht möchte aber lediglich eine Antwort auf die Beanstandung "Vertretungsverhältnis". Ich weiß aber nicht, was ich da nun eintragen soll. offenbar passt ihnen der begriff "geschäftsführer" nicht. An den übrigen Angaben hatten die nichts auszusetzen.
Benutzeravatar
alraune
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 369
Registriert: 22.09.2009, 12:50
Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#4

16.11.2016, 15:04

Dann schreib doch als Antwort "Inhaber".
alissia79
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 06.01.2016, 16:42
Beruf: Reno
Software: RA-Micro

#5

16.11.2016, 15:05

Danke! Gerade eben hatte ich es sogar eingetragen, aber ich bin froh, dass Du es bestätigst. Ich hasse diese Monierungen!!!!
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3184
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

16.11.2016, 20:37

EK ist ja ein Einzelunternehmen sprich eine natürliche Person. Diese kann keinen GF haben wie alraune sagt ist er Inhaber. Verstehe daher die Monierung
Bild
Antworten