Vertretr e.K.
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Ich habe einen Mahnbescheid für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) gemacht. Als Vertreter habe ich den Inhaber als Geschäftsführer bezeichnet. Nun erhalte ich die Monierung, dass das vertretungsverhältnis nicht der angegebenen gesetzlichen Rechtsform entspricht. Und nun? Weiß grad nicht mehr weiter...
- alraune
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Hab grade nochmal in meinem schlauen (RA-Micro-)Skript nachgeguckt: Der eingetragene Kaufmann ist als Firma zu erfassen, damit er im Mahnbescheid nicht fälschlicherweise als natürliche Person übernommen wird. Der Inhaber ist nicht - wie bei juristischen Personen - als Vertreter einzutragen.
Beispiel:
1. Adresszeile: Firma
Zeile Nachname: Blumenstudio Brinkmann
Zeile Adresszusatz: Inhaber Manuela Schmidt e. Kfr.
Straße usw.
Beispiel:
1. Adresszeile: Firma
Zeile Nachname: Blumenstudio Brinkmann
Zeile Adresszusatz: Inhaber Manuela Schmidt e. Kfr.
Straße usw.
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Das gericht möchte aber lediglich eine Antwort auf die Beanstandung "Vertretungsverhältnis". Ich weiß aber nicht, was ich da nun eintragen soll. offenbar passt ihnen der begriff "geschäftsführer" nicht. An den übrigen Angaben hatten die nichts auszusetzen.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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EK ist ja ein Einzelunternehmen sprich eine natürliche Person. Diese kann keinen GF haben wie alraune sagt ist er Inhaber. Verstehe daher die Monierung