Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
-
lovelyC
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 7
- Registriert: 22.07.2016, 11:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
#1
29.08.2016, 15:25
Hallo Zusammen,
unser Mandant hat uns soeben mitgeteilt, dass seine Rechtschutzversicherung den geltenden Vertrag mit ihm gekündigt hat.
Wir haben aber einen neuen Fall von ihm bekommen bzgl. MB und VB. Können wir die Kosten hierfür noch abrechnen?
Wie läuft das genau mit der Nachhaftung?
Danke
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
-
AnnaMe
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 35
- Registriert: 05.10.2015, 09:45
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Haufe Kanzlei Office
#2
29.08.2016, 16:58
Ich würde sagen, dass das ganz darauf ankommt, wann ihr beauftragt wurdet und wann das Vertragsverhältnis mit der Rechtschutz beendet wurde. Habt ihr vorher schon eine Anfrage gemacht und Deckung erhalten?
lg
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#3
29.08.2016, 17:39
Es geht nicht um den Auftrag, sondern um den Rechtsfall. Wenn der Rechtsfall eingetreten ist vor der Kündigung, dann muss die RSV - wenn dieser Fall versichert war - auch weiterhin einspringen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)