Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch

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Honig
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#1

15.08.2016, 14:55

Hallo,

konnte irgendwie nichts richtiges zu meinem Problem finden:
Schuldnerin hat gegen MB Widerspruch eingelegt, der (da die Frist bereits abgelaufen war und wir bereits VB beantragt hatten) als verspäteter Einspruch gegen VB gewertet wurde. Es wurde allerdings nur gegen die Zinsen Widerspruch eingelegt.
Jetzt wurden wir bereits vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Wir wollen aber den Anspruch nicht begründen, lohnt nicht, Zinsen betragen noch nicht einmal 100 Euro, die einzuzahlenden Gerichtskosten sind da schon viel höher.
Können wir jetzt hier noch irgendwas zurücknehmen? Und wenn ja wie?
Die Schuldnerin wird nicht von Rechtsanwälten vertreten.
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#2

15.08.2016, 15:03

ja, ihr könnt den Zinsantrag und insoweit auch den Mahnantrag zurücknehmen - gegenüber dem streitigen Gericht. Im VB steht ja drin, dass nur gegen die Zinsen Einspruch (Widerspruch) eingelegt wurde. Da Zinsen Nebenforderungen (zumindest hier) sind, ändert sich auch nichts am Gegenstandswert für die Gebühren.
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#3

15.08.2016, 15:12

steht im VB eben nicht drin, VB wurde zugestellt am 12.07. und am gleichen Tage hat die Schuldnerin Widerspruch gegen MB eingelegt
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#4

15.08.2016, 15:24

Du musst so vorgehen wie unten beschrieben, da es ja ein schon VB war - aber die HF muss nicht begründet werden, da diese bereits rechtskräftig (wenn nicht noch ein Einspruch folgt - offensichtlich unstreitig) tituliert ist. ;)
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#5

16.08.2016, 12:11

der Antrag könnte dann also wie folgt lauten:

"In Sachen X/Y

nehmen wir für die Klägerin den Mahnbescheidsantrag hinsichtlich der Zinsansprüche aus der Hauptforderung und den Nebenforderungen zurück."

??????
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#6

16.08.2016, 12:35

Ja, genau so. Und den Kostenantrag nicht vergessen. ;)
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#7

16.08.2016, 12:41

haben nicht dann wir die Kosten zu tragen, wenn wir den Mahnbescheid hinsichtlich der Zinsen zurücknehmen?
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#8

16.08.2016, 12:44

sorry, ick steh heut uff der Leitung - klar, hast Recht, Honig.
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#9

16.08.2016, 12:46

Ich fürchte schon. Aber wenn es sich nur um die laufenden Zinsen und die Nebenforderung geht, diese sind nicht streitwerterhöhend. Daher braucht keiner einen Kostenantrag zu stellen. Es sei denn, die Zinsen waren als selbständige Zinsforderung im MB aufgeführt. Dann müsste der Antragsgegner einen Kostenantrag stellen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#10

16.08.2016, 12:52

:thx euch
wegen der Zinsen wollen wir echt kein streitiges Verfahren betreiben, da die Schuldnerin auch nicht von Rechtsanwälten vertreten wird, werden bei ihr auch keine Kosten entstanden sein
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