Abschluss der Akte nebst Handakt

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B.roeller
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#1

03.08.2016, 09:38

Hallo Zusammen,

ich arbeite bei einem Inkassodienstleiter. Wir überwachen für unsere Kunden Titel (Überwachungsverfahren) Konditionen 50 % vom Einbringungswert. Alle Überwachungssachen können mit einer Frist von 2 Jahren gekündigt werden.
Unser aktueller Kunde ist in Insolvenz jetzt gegangen. Der zuständige Insolvenzverwalter fordert nun alle Überwachungssachen unverzüglich abzuschießen (auch wo derzeit Raten laufen die auf d. Konto des Insoverwalters gehen) und die Handakte nebst Forderungsaufstellung zu übersenden.

Wir sieht dort die Rechtsgrundlage aus? Darf er das ? Müssen wir die Handakte (Vollstreckungsunterlagen + Titel) aushändigen auch unverzüglich ?
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Adora Belle
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#2

03.08.2016, 09:55

Deine Frage läuft eigentlich auf eine Rechtsberatung Deines Arbeitgebers hinaus. Deshalb werde jedenfalls ich hier im Forum nichts dazu sagen.
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Pepples
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#3

03.08.2016, 10:21

Sehe ich wie AB, darum :closed.
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