Mahnbescheid Abgabe an falsches AG bei streitigem Verfahrenr

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mila8585
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#1

19.07.2016, 09:06

Morgen!

Habe einen MB beatragt, Schuldner hat Widerspruch eingelegt. Habe hierbei die Abgabe an das falche Gericht beantragt, bzw. die Klage kann auch an ein anderes gehen, das näher an uns dran ist. Nun haben wir die Rechnung für Gerichtskosten bekommen. Kann ich das noch irgend wie ändern? Damit wir das nähere Gerichtsstand nutzen können?

Vielen Dank im Voraus!
Mila
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#2

19.07.2016, 09:07

Nur dann, wenn das andere Gericht unzuständig ist, was aber ja wohl nicht der Fall ist. :ka
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
mila8585
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#3

19.07.2016, 09:15

Danke! Bin nun verzweifelt...... Kann ich nicht ein Schreiben aufsetzen und um Abgabe bitten?........Das Gericht ist ja auch zuständig, die Entfernung ist mir bei MB ausfüllen einfach durchgegangen....heul
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#4

19.07.2016, 09:28

Klar kannst Du Abgabe beantragen. Aber die wird dann nur mit Zustimmung der Gegenseite erfolgen und die werden die Dir nicht erteilen, da ja wahrscheinlich das jetzige Gericht an deren Wohnort ist. Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abgabe, da das angerufene Gericht weder sachlich noch örtlich unzuständig ist.
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#5

19.07.2016, 09:45

mila8585 hat geschrieben:Danke! Bin nun verzweifelt...... Kann ich nicht ein Schreiben aufsetzen und um Abgabe bitten?........Das Gericht ist ja auch zuständig, die Entfernung ist mir bei MB ausfüllen einfach durchgegangen....heul
Wie meinst Du denn das, das beide Gerichte zuständig wären?
mila8585
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#6

19.07.2016, 14:40

Das Gericht, an das ich die Abgabe beantragt habe, ist nach dem Wohnort des Beklagten. Und das, das näher an uns ist, wegen unerlaubter handlung. Und was, wenn wir die Gerichtskosten nicht zahlen und neue Klage an das andere Gericht richten?
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#7

19.07.2016, 16:39

Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass die Abgabe schon beantragt ist. Ist aber ja noch nicht. Ich würde mal die Rechtspflegerin beim Mahngericht anrufen, wie Du bewerkstelligen kannst, dass das Verfahren an das für Euch günstigere Gericht abgegeben wird.
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#8

20.07.2016, 08:38

Bei einer unerlaubten Handlung ist doch sowieso nicht das Gericht am Wohnort des Beklagten, sondern das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde.

Du kannst folgendes machen. Die Anspruchsbegründung ganz normal an das Mahngericht richten. Bei den Anträgen stellst Du als erstes den Antrag, das Verfahren an das zuständige Amtsgericht .... zu verweisen, dass aufgrund § 32 ZPO zuständig ist.
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