Hallo,
wenn ich eine Forderung gegen einen Unternehmer habe (Vorsteuerabzugsberechtigt). Mache ich dann den Brutto oder den Nettorechnungsbetrag gelten?
Danke!!
Mahnbescheid an Vorsteuerabzugsberechtigten
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 90
- Registriert: 25.02.2016, 08:21
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 78
- Registriert: 12.05.2016, 16:11
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Kulmbach
Na du gibst die Hauptforderung so an, wie sie dein Gläubiger angemahnt hatte
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3184
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
meinst du RA Gebühren?
- herzdiebin
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 16
- Registriert: 19.01.2016, 16:35
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Es kommt doch darauf an, ob der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist.
»Das Leben ist nichts anderes als die endlose Probe einer Vorstellung, die niemals stattfindet.«
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 90
- Registriert: 25.02.2016, 08:21
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Das bedeutet also brutto. Dankesandrasahra hat geschrieben:Na du gibst die Hauptforderung so an, wie sie dein Gläubiger angemahnt hatte