Mahnbescheid an Vorsteuerabzugsberechtigten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
AzubineNRW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 25.02.2016, 08:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

12.07.2016, 15:23

Hallo,

wenn ich eine Forderung gegen einen Unternehmer habe (Vorsteuerabzugsberechtigt). Mache ich dann den Brutto oder den Nettorechnungsbetrag gelten?

Danke!!
sandrasahra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 12.05.2016, 16:11
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Kulmbach

#2

12.07.2016, 15:37

Na du gibst die Hauptforderung so an, wie sie dein Gläubiger angemahnt hatte :kopfkratz
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3184
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

12.07.2016, 15:37

meinst du RA Gebühren?
Bild
Benutzeravatar
herzdiebin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 19.01.2016, 16:35
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#4

12.07.2016, 15:46

Es kommt doch darauf an, ob der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist.
»Das Leben ist nichts anderes als die endlose Probe einer Vorstellung, die niemals stattfindet.«
AzubineNRW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 25.02.2016, 08:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

12.07.2016, 16:16

sandrasahra hat geschrieben:Na du gibst die Hauptforderung so an, wie sie dein Gläubiger angemahnt hatte :kopfkratz
Das bedeutet also brutto. Danke
Antworten