Im VB steht nun folgender Anspruch:
Hauptforderung 618,80 EUR
Verfahrenskosten:
Gerichtsgeb. 32,00 EUR
Auslagen für Verf. 1,45 EUR
RA-Kosten: Nr. 3305 80,00 EUR
3308 40,00 EUR
Auslagen 7001/7002 20,00EUR
Zinsen 16,38 EUR
Gesamt 808,63 EUR
Nun soll ich eine Rechnung für unsere interne Buchhaltung schreiben....es ist ja keine MwST angefallen....ist der RA - zum vorsteuerabzugberechtigt? Schreibe ich für die Buchhaltung jetzt auch nur eine Netto-Rechnung?
Mache leider solche Dinge nicht wirklich oft bzw. fange gerade erst damit an....stehe grad total auf dem Schlauch
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)