MB gegen eigenen Mandant wegen RA-Gebühren

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carlyle001
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#1

20.06.2016, 12:54

Hallo,

entschuldigt die dumme Frage, aber ich habe wegen der frage nen alten MB der Reno als Vorlage genommen und da verwirrt mich etwas.

Und zwar zahlt unser Mandant nach einem Staatsanwaltschaftlichen Verfahren die RA-Gebühren nicht.
Nu erstelle ich einen MB und trage unter Katalog-Nr. 24 die angefallenen Gebühren ein. Dann kann ich aber unter Nebenkosten nicht noch einmal vorgerichtliche Gebühren nehmen, oder. Denn die sind ja schon in der Hauptforderung mit drin. Hat aber die Reno damals gemacht.

Sehe ich da was falsch?

Danke
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icerose
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#2

20.06.2016, 13:17

in der Konstellation sehe ich keine "vorgerichtliche" Gebühr - ihr habt ja das Verfahren abgerechnet, sicher auch gemahnt und jetzt soll der MB kommen, richtig? Da kommen jetzt nur noch die Gebühren fürs Mahnverfahren dazu (macht aber das Gericht).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#3

20.06.2016, 13:26

Wenn ein Rechtsanwalt eigene Gebühren gegen einen Mandanten durchsetzt, dann kommen insoweit weder vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten noch Mahnkosten zu dem eigentlichen Rechnungsbetrag hinzu.
Zuletzt geändert von Anahid am 20.06.2016, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
carlyle001
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#4

20.06.2016, 14:18

Na dacht ich mir doch, danke sehr :-)
Maggy26
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#5

22.06.2016, 08:55

Also, wir machen ein vorgerichtliches Mahnschreiben und für dieses Mahnschreiben fallen schon vorgerichtliche Gebühren an, die wir als Nebenforderung im MB geltend machen.

LG, Maggy26
Sonnenkind
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#6

22.06.2016, 09:03

Was für vorgerichtliche Gebühren sollen das sein?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
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Tigerle
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#7

22.06.2016, 09:03

Maggy26 hat geschrieben:Also, wir machen ein vorgerichtliches Mahnschreiben und für dieses Mahnschreiben fallen schon vorgerichtliche Gebühren an, die wir als Nebenforderung im MB geltend machen.

LG, Maggy26
Das Einfordern der Gebühren zählt aber noch zur Angelegenheit.

http://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/ ... che-f60681
Maggy26
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#8

22.06.2016, 09:06

Sonnenkind hat geschrieben:Was für vorgerichtliche Gebühren sollen das sein?

1,3 Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung.
Sonnenkind
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#9

22.06.2016, 09:07

Das ist komplett falsch. Siehe auch Beitrag Tigerle.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
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Maggy26
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#10

22.06.2016, 09:15

Zitat aus § 91 (2) letzter Satz ZPO: > In eigener Sache sind dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte.<

Sagt das nicht aus, dass man die Gebühren verlangen kann?
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