Überschneidung VB-Antrag und Zahlung

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aaradya
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#1

19.05.2016, 10:03

Hallo zusammen

am 29.04. wurde dem Gegner der MB zugestellt. Der VB-Antrag war zulässig ab 11.05.2016 und ging auch an diesem Tag noch raus.
Nun haben wir einen Zahlungseingang vom 17.05.2016 in Höhe der Gesamtsumme des Mahnbescheides.

Wie ist das nun mit meinem VB Antrag. Muss ich jetzt eine Erledigterklärung machen?
Was ist mit den Kosten für den VB Antrag? Muss die Gegenseite diese auch noch tragen?
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Anahid
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#2

19.05.2016, 10:05

Die Zahlung ist doch eindeutig nach dem Antrag erfolgt. Schreib den Gegner an und teil ihm die Restforderung mit (Kosten VB-Antrag).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
aaradya
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#3

19.05.2016, 10:08

Ja definitiv.
Und muss ich dem Gericht dann auch was mitteilen? Weil der VB wird ja nun erlassen
Rechtsverdreher
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#4

19.05.2016, 10:10

Die Frage ist, ob es für die Verpflichtung zur Zahlung auf das Datum der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass des Mahnbescheides ankommt, oder, ob es z.B. auf das Datum des Zugangs des Vollstreckungsbescheides beim Schuldner ankommt.

Grüsse
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#5

19.05.2016, 10:34

aaradya hat geschrieben:Ja definitiv.
Und muss ich dem Gericht dann auch was mitteilen? Weil der VB wird ja nun erlassen
Nein, was willst du dem Gericht mitteilen? Der VB ist doch zurecht in dieser Höhe beantragt. Das Gericht wird nun aus der ursprünglichen Forderung die Kosten des Mahnverfahrens festsetzen - diese sind so auch erstattungsfähig.

Ich würde den VB abwarten, ihn anschließend ins Foko buchen und dann den Schuldner bzgl. der Restforderung anschreiben.
Liebe Grüße

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#6

19.05.2016, 10:38

Rechtsverdreher hat geschrieben:Die Frage ist, ob es für die Verpflichtung zur Zahlung auf das Datum der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass des Mahnbescheides ankommt, oder, ob es z.B. auf das Datum des Zugangs des Vollstreckungsbescheides beim Schuldner ankommt.

Grüsse
Warum sollte es auf die Zustellung beim Antragsgegner ankommen? Das Gericht setzt mit Zustellung des MB´s eine Zwei-Wochen-Frist, um zu reagieren. Die Frist für den Widerspruch wird nicht umsonst gesetzt.
Liebe Grüße

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#7

19.05.2016, 10:45

Rechtsverdreher hat geschrieben:Die Frage ist, ob es für die Verpflichtung zur Zahlung auf das Datum der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass des Mahnbescheides ankommt, oder, ob es z.B. auf das Datum des Zugangs des Vollstreckungsbescheides beim Schuldner ankommt.

Grüsse
Auf die Zustellung kommt es nicht an und auch nicht auf das Datum der Zulässigkeit des Antrags, sondern auf das Datum der tatsächlichen Antragstellung. Wenn der Antrag am 11. gestellt werden kann, heißt das ja nicht, dass ich das auch am selben Tag mache. Ggf. beantrage ich den VB erst 2 Monate später. Aber die Antragstellung lässig sich unproblematisch nachweisen; vor allem sollte ja auch bei Streit nachzuweisen sein, das 1 - 2 Tage nach Antragstellung der Antrag beim Mahngericht eingegangen ist. Problematischer liegt der Fall, wenn Antrag und Zahlung auf ein und denselben Tag fallen. Aber hier seh ich überhaupt keine Probleme.
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