Leider bin ich durch die Suche nicht fündig geworden.
Ich soll in einer Angelegenheit einen MB beantragen gegen unsere ehemalige Mandantin (unsere RGs wurden nicht beglichen)
Wir haben eine Vorschussrechnung geschrieben, die jedoch nicht bezahlt wurde in Höhe von 887,03€. Kurze Zeit später wurde die Angelegenheit endabgerechnet (in dieser RG wurde der Vorschuss abgezogen). Nun bin ich mir total unsicher (da ich nicht wirkliche viel Erfahrung in Mahnsachen habe) ob ich nun beide RGs in einen MB eintragen muss oder ob ich aus der Endabrechnung den Vorschuss wieder "drauf" rechne da er ja nicht bezahlt wurde.
Steh grad da uns sehe nur viele Fragezeichen.....Cheffe will die Sache gleich haben....
Mehrere Rechnungen in einen MB?
- Soenny
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Heißt was genau? Der Vorschuß wurde abgezogen, obwohl gar nicht gezahlt?in dieser RG wurde der Vorschuss abgezogen
Dann muß der Mandant zunächst eine korrekte Endabrechnung mit Fristsetzung bekommen
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Also genau schaut es so aus:
15.01.2016 Vorschuss/Abschlagsrechnung 887,03 € (nicht bezahlt)
20.01.2016 Endabrechnung abzüglich des Vorschusses (der jedoch nicht beglichen wurde - da Mandantin sich anderen RA gesucht) 1.252,23 € (Net 1.777,70 € - net Vorschuss 725,40 € Endbetr brut 1.252,23)
22.02.2016 Mahnung über Gesamtbetrag 2.139,26 €
Das heißt nun - wenn ich das richtig verstehe....wir müssen nochmals eine RG schreiben ohne den Vorschuss?
15.01.2016 Vorschuss/Abschlagsrechnung 887,03 € (nicht bezahlt)
20.01.2016 Endabrechnung abzüglich des Vorschusses (der jedoch nicht beglichen wurde - da Mandantin sich anderen RA gesucht) 1.252,23 € (Net 1.777,70 € - net Vorschuss 725,40 € Endbetr brut 1.252,23)
22.02.2016 Mahnung über Gesamtbetrag 2.139,26 €
Das heißt nun - wenn ich das richtig verstehe....wir müssen nochmals eine RG schreiben ohne den Vorschuss?
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Du musst eine Rechnung schreiben über die wirklich bei euch angefallenen Gebühren. Sofern eine Vorschussrechnung drin ist und diese nicht bezahlt wurde, darfst du diese auch nicht abziehen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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