Kostenrechnung des Mahngerichts
- Anahid
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Dann ist schlicht und einfach Deine Angabe im MB falsch. Auf die VG wären nur 921,70 € anzurechnen gewesen, nicht 976,95 €.
Zuletzt geändert von Anahid am 11.02.2016, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
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- Liesel
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Du hast einen verkehrten Anrechnungsbetrag angegeben. Anzurechnen ist eine 0,65-Gebühr aus 82.310,65 Euro, also 921,70 Euro.
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