Kostenrechnung des Mahngerichts

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Anahid
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#21

11.02.2016, 10:41

Dann ist schlicht und einfach Deine Angabe im MB falsch. Auf die VG wären nur 921,70 € anzurechnen gewesen, nicht 976,95 €.
Zuletzt geändert von Anahid am 11.02.2016, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#22

11.02.2016, 10:41

Du hast einen verkehrten Anrechnungsbetrag angegeben. Anzurechnen ist eine 0,65-Gebühr aus 82.310,65 Euro, also 921,70 Euro.
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#23

11.02.2016, 10:45

Ooooooh man, ja klar, im Nachhinein liegt das natürlich total auf der Hand.

Danke!

Jetzt hats Klick gemacht.
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