Kostenrechnung des Mahngerichts
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Eine Korrektur der Beträge ist nicht mehr möglich.
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In welcher Höhe wurden die außergerichtlichen Geb. denn nun im Mahnantrag geltend gemacht? Ist der Satz evtl. geringer?
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Selbst wenn der Satz niedriger wäre, würde sich hieraus nicht der Anrechnungsbetrag ergeben, da ja lediglich die hälftige GeschG anzurechnen ist. Das passt alles nicht.KleinChrissi hat geschrieben:In welcher Höhe wurden die außergerichtlichen Geb. denn nun im Mahnantrag geltend gemacht? Ist der Satz evtl. geringer?
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So, hab's:
Ihr macht außergerichtlich wohl nur eine 0,65 iHv. 163,8 geltend. Davon die anzurechnende halbe Gebühr zzgl. MwSt beträgt 97,46.
Da ist bei Antragstellung wohl was schiefgelaufen...
Ihr macht außergerichtlich wohl nur eine 0,65 iHv. 163,8 geltend. Davon die anzurechnende halbe Gebühr zzgl. MwSt beträgt 97,46.
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Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: € 97,46
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: € 3.544,60
Auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 ist anzurechnen: 81,90
@KleinChrissi: Das geht aber auch nicht auf.
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: € 3.544,60
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Ach stimmt. Die anzurechnende Gebühr is ja nur 81,90.
Dann weiß ich auch nicht.
Man wird ja völlig wirr wenn man so mit den Zahlen jongliert... Sorry.
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Hallo zusammen,
ich schon wieder...
(((
Ich habe hier nun eine neue Kostenrechnung liegen und schon wieder verstehe ich die darauf angegebenen Rechtsanwalts-/beistandskosten nicht. Dabei habe ich mir extrem viel Zeit beim Ausfüllen der vorgerichtlichen Kosten im MB genommen.
Die Sache ist so:
Der GW der außergerichtlichen Tätigkeit beträgt € 104.832,19.
So habe ich das auch beim MB eingetragen.
Die Anwaltsvergütung der vorger. Tätigkeit habe ich mit € 1.973,90 eingetragen (1,3 GG + P&T, Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt).
Dann habe ich in das Feld "Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen" € 976,95 eingetragen. (0,65 GG).
Die Hauptforderung des MB beträgt nun, da Zahlung der Gegenseite erfolgt ist, € 82.310,65.
Wieso steht nun auf der Kostenrechnung des Gerichts die Gebühr Nr. 3305 VV RVG in Höhe von € 441,05 zzgl. € 20,00 für P&T?
ich schon wieder...
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich habe hier nun eine neue Kostenrechnung liegen und schon wieder verstehe ich die darauf angegebenen Rechtsanwalts-/beistandskosten nicht. Dabei habe ich mir extrem viel Zeit beim Ausfüllen der vorgerichtlichen Kosten im MB genommen.
Die Sache ist so:
Der GW der außergerichtlichen Tätigkeit beträgt € 104.832,19.
So habe ich das auch beim MB eingetragen.
Die Anwaltsvergütung der vorger. Tätigkeit habe ich mit € 1.973,90 eingetragen (1,3 GG + P&T, Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt).
Dann habe ich in das Feld "Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen" € 976,95 eingetragen. (0,65 GG).
Die Hauptforderung des MB beträgt nun, da Zahlung der Gegenseite erfolgt ist, € 82.310,65.
Wieso steht nun auf der Kostenrechnung des Gerichts die Gebühr Nr. 3305 VV RVG in Höhe von € 441,05 zzgl. € 20,00 für P&T?
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Erfolgte die Zahlung vor oder nach Erstellung des MB?
Zuletzt geändert von Liesel am 11.02.2016, 10:41, insgesamt 2-mal geändert.
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