Blöde Frage: Kann man einen Mahnbescheid erweitern?

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Pepsi
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#11

07.11.2007, 19:05

warum sollte man n MB nicht "erweitern" können, haste das halt vergessen..

ruf mal bei der Rpfl. an und frag, ob die den schon bearbeitet hat, wenn ja, haste Pech wenn nein, würd ich sagen sie solls liegen lassen, du schickst ne "Ergänzung"
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LuzZi
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#12

07.11.2007, 19:51

Mich würde das aber auch mal interessieren ob es tatsächlich geht. Kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kimmy

#13

07.11.2007, 20:36

Das kann doch gar nicht funktionieren. MB-Antrag wird eingereicht und der wird erlassen und zugestellt. Da gibts doch nix mehr zu erweitern.
Ich würde einen zweiten MB hinterher schicken. Wenn Widerspruch eingelegt wird, werden die Verfahren auf Antrag verbunden und wenn kein Widerspruch eingelegt hat, hat man später zwei VB's ist doch praktisch bei der ZWV, wenn man mehrere Titel hat.
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charly03
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#14

07.11.2007, 21:15

Dazu müsste man vielleicht wissen, wann der eigentliche Antrag auf Erlass von euch raus geschickt worden ist. Wenn das erst in den letzten Tagen geschehen ist, ist er bestimmt noch nicht mal bearbeitet. Vielleicht rufst du wirklich erstmal bei Gericht an, wie Pepsi geschrieben hat. Ansonsten einfach nen zweiten hinterherschicken.

Den ersten zurücknehmen und dann einen neuen über den Gesamtwert beantragen würde ich aus Kostengründen nicht.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Pepsi
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#15

07.11.2007, 23:05

fragen kostet doch nichts oder? es sei denn man hat keine Telefonflatrate :lolaway
StineP

#16

08.11.2007, 08:22

Ich schließ mich Kimmy an. Dass man den Mahnbescheid erweitern kann, macht überhaupt keinen Sinn, wenn er bereits zugestellt ist.
Janin

#17

08.11.2007, 08:25

Da muss ich mich anschließen. Wäre ja noch schöner, wenn so etwas ginge.
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Pepsi
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#18

08.11.2007, 08:44

ich hab ja auch nicht behauptet, das das geht wenn er zugestellt ist..
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