![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Gegner ist verstorben, als Erbe wurde uns der Bayerische Fiskus mitgeteilt, vertreten durch das Landesamt für Finanzen.
Nun wurde uns im Wege der Zwangsvollstreckung (§704 ZPO) ein Betrag zugesprochen. Ein Titel liegt jedoch noch nicht vor. Im Schreiben des Landesamt wurden wir darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen der Vollstreckung (§882a ZPO) erfüllt sein müssen.
Ich soll hier nun einen Mahnbescheid machen, weiß jedoch nicht, wie ich den Antragsgegner formulieren muss...
Verstorbener Gegner, vertreten durch Landesamt für Finanzen?
Wäre sehr dankbar, wenn wir jemand weiter helfen könnte.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Euch ein schönes Wochenende!
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)