Mahnbescheid wegen Pflegedienstleistungen

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schmetterlingskater
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#1

23.07.2015, 09:11

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe:

Ich sitze vor einem MB-Antrag für unseren Mandanten und soll für ihn Pflegedienstleistungen per MB geltend machen, genauer gesagt die private Zuzahlung.
Es handelt sich um einen Pflegedienstleister - kann ich da denn trotzdem im MB die Katalognummer 13 (Krankenhauskosten - Pflege/Behandlung) nehmen??

Oder dann doch eher die Katalognummer 5 (Dienstleistungsvertrag)?

Wäre super, wenn ich eine schnelle Hilfe bekäme, damit der MB noch vor 12 Uhr heute rausgehen kann. Dann ist er endlich von meinem Schreibtisch verschwunden :yeah

Euch noch einen schönen sonnigen Arbeitstag und freut euch schon auf morgen ;)
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Soenny
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#2

23.07.2015, 09:16

Ich würde die 5 nehmen ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
schmetterlingskater
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#3

23.07.2015, 09:18

Klingt beim genaueren Überlegen auch sinnvoller! Danke für die super schnelle Hilfe, dann kann ich den jetzt endlich fertig machen!

Einen schönen Tag wünsche ich noch :)
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