Hilfe zu einer Mahnverfahren- Frage

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MaRa84
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#11

18.06.2015, 10:49

Ne Moment...also, es wurde noch nichts an das Amtsgericht abgegeben. Weil in der Kostenrechnung des Widerspruchs steht: "Der Rechtsstreit wird erst dann an das Amtsgericht .... abgegeben, wenn Sie auch die nachstehend berechneten Kosten bezahlt haben."
Und der Mandant hat erst eben den Ü-Träger eingeworfen bei der Bank. Ok...also zum Verständnis: Ich hätte den Mandanten die Gerichtskosten für den Widerspruch nicht zahlen lassen sollen, weil es sonst automatisch ins streitige Verfahren übergeht?! Wann hätte der Mandant die Kosten dann zahlen sollen? Ich dachte ich könnte - bevor das geld eingeht, das Gericht also das "GO" bekommt - irgendwie signalisieren, dass die Mandantschaft kein Verfahren vor dem AG will...
Man...jetzt bin ich verwirrt
espi
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#12

18.06.2015, 10:58

Das klingt tatsächlich verwirrend. Es scheint jetzt so zu sein, dass der Mandant also heute die (fehlenden 2,5) Gerichtsgebühren überwiesen hat?!
Ist das so, dann gibt das Mahngericht die Sache an die streitige Gerichtsbarkeit ab. Dann würdest du eben die Mitteilung des neuen Az. bekommen mit Aufforderung der Klagebegründung.
Blöderweise bekommt der Gegner jetzt ja einen Brief mit der Aufforderung der Abgabe der Verteidigungsanzeige, das wird er ggf einem RA vorlegen und der arbeitet ja nicht umsonst.

Vlt hilft es das Mahngericht zu kontaktieren und das "Versehen" zu schildern.
samsara
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#13

18.06.2015, 11:01

Ich hätte den Mandanten die Gerichtskosten für den Widerspruch nicht zahlen lassen sollen, weil es sonst automatisch ins streitige Verfahren übergeht?!
Die Einzahlung der weiteren GK ist ja die Überleitung ins streitige Verfahren (wenn nicht das Häkchen für die automatische Einleitung drin ist). Wenn der Mandant nicht möchte, dass das Verfahren weiterbetrieben wird, hätten diese GK nicht einbezahlt werden dürfen. Gehen die für die Einleitung des streitigen Verfahrens erforderlichen GK beim Mahngericht nicht ein, wird die Akte nach ein paar Monaten weggelegt. Wenn allerdings das Häkchen im MB für die automatische Abgabe drin war, wird an das Streitgericht abgegeben - unabhängig von der Einzahlung weiterer GK.
sansibar
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#14

18.06.2015, 12:46

ich würde ganz flott einen Schriftsatz an das Mahngericht machen, dass die Einzahlung der GK irrtümlich erfolgt ist, und den Mahnantrag zurücknehmen
Grüße - sansibar
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#15

18.06.2015, 13:22

sansibar hat geschrieben:ich würde ganz flott einen Schriftsatz an das Mahngericht machen, dass die Einzahlung der GK irrtümlich erfolgt ist, und den Mahnantrag zurücknehmen
Das bringt hier leider nichts, weil die automatische Abgabe bei Widerspruch im Mahnbescheid beantragt wurde.
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#16

19.06.2015, 10:24

Samsara, aber wenn ich den Mahnantrag insgesamt zurücknehme, nehme ich doch automatisch den Abgabeantrag mit zurück. Dann sollte eben der Erfolg eintreten, dass nicht mehr abgegeben und (leider nur) 2 Gerichtsgebühren erstattet werden.
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#17

19.06.2015, 11:31

Mahnantrag insgesamt zurücknehme
Würde gehen, wenn die Abgabe noch nicht erfolgt ist. Ich hatte auch mal beim Mahngericht zurückgenommen, die Abgabe war aber bereits erfolgt. Nachdem sich das Mahngericht durch die Abgabe nicht mehr zuständig fühlte, wurde die Rücknahme nicht ans Streitgericht weitergeleitet (wie auch, ohne AZ: vom Streitgericht) und einfach in die Mahnakte abgelegt. Vom AG kam dann die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen die Anspruchsbegründung einzureichen. Ich hab halt dann gegenüber dem Streitgericht zurückgenommen.
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#18

19.06.2015, 12:40

Achso, verstehe, aber hier ging es ja um denselben bzw. den nächsten Tag seit der Einzahlung der GK, deshalb hätte ich es so gemacht. :wink1
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#19

22.06.2015, 09:54

Guten Morgen ihr lieben!
Ich wollte euch mal eben mitteilen, was sich in der Sache getan hat: Ich habe beim Mahngericht angerufen und mitgeteilt, dass unser Mandant kein streitiges Verfahren wünscht, wir aber die Kosten eingezahlt hätten. Die Sachbearbeiterin sagte, ich solle einen Schriftsatz fertig machen und am besten zufaxen. Dann würde es wenn wir Glück haben gar nicht erst ans streitige Gericht abgegeben. Ich habe also das Verfahren zurück genommen. Bin jetzt gespannt, was da noch kommt.
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#20

22.06.2015, 10:19

Hoffentlich klappt´s.
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