Hallo zusammen,
hab mal wieder eine Frage zum Verständnis...
Situation: Wir haben für den Mandanten MB beantragt mit Hauptforderung, GG 2300, und Verzugszinsen. Auf dem Mahnbescheid stehen ja dann noch die VG 3305, TKP 7002 und die Gerichtskosten drauf. Einen Tag nach Zustellung des MB geht beim Mandanten eine Zahlung der Hauptforderung sowie Zinsen ein. Alle weiteren Forderungen sind noch offen.
Nun habe ich einen VB beantragt und die Zahlung da angegeben. Dann ist doch der Gegenstandswert, nach dem ich die 3308 gegenüber dem Mandanten abrechne, die Gesamtsumme aus dem MB minus die eingegangene Zahlung oder?
Gegenstandswert VB
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Ich vermute eher den Mindestwert, da die HF weg ist.
Wenn es nicht super eilig ist, warte auf den VB und schau drauf, was das Gericht als Wert genommen hat
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Danke. Ich glaub, ich hab da eh einen Denkfehler drin, weil die GK und die 3305 ja eigentlich nicht zur Forderung gehören...
Ich denke, ich werde tatsächlich einfach abwarten und dann bei der Gelegenheit auch das Abrechnungssystem nochmal überdenken... ich mach mir hier ja ständig doppelt Arbeit.
Ich denke, ich werde tatsächlich einfach abwarten und dann bei der Gelegenheit auch das Abrechnungssystem nochmal überdenken... ich mach mir hier ja ständig doppelt Arbeit.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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Je nach Mandant kann das aber notwendig sein.vinya hat geschrieben:
Ich denke, ich werde tatsächlich einfach abwarten und dann bei der Gelegenheit auch das Abrechnungssystem nochmal überdenken... ich mach mir hier ja ständig doppelt Arbeit.
Bei unseren "Stammmandaten" rechnen wir erst am Schluss der Sache ab.
Verstehen könnte ich noch, abrechnen wenn VB da, aber jede einzelne Maßnahme nur, wenn Mandant das will oder ein schlechter Zahler ist.
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