Anspruchsbegründung

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Muschel
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#11

02.04.2015, 12:28

Und was ist dann mit den GK die schon überwiesen wurden zwecks Abgabe ans streitige Gericht? Kann ich nicht einfach unter dem Az das uns das Gericht schon mitgeteilt hat, die Anspruchsbegründung fertigen und nur fordern, dass die Beklagte außergerichtliche Anwaltskosten zu tragen hat?

Wie gesagt, dass Gericht wusste das auch nicht und meinte nur ich soll es versuchen.
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Anahid
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#12

02.04.2015, 12:32

Eben das ist ja das, was ich geschrieben habe. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. Das, was ihr im Mahnverfahren beantragt habt, ist zwischenzeitlich (nach der Abgabe an das Streitgericht) gezahlt. Somit müsstest Du jetzt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären und beantragen, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und dann würde die Kostenfestsetzung durchgeführt.

Die Geltendmachung der weiteren Nebenforderung (vorgerichtliche GG) stellt in Deinem Fall eine Klageerhöhung dar. Ich weiß halt nicht, ob es möglich ist, den eigentlichen Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären, aber gleichzeitig die Klage auf die Zahlung der GG zu erhöhen. Ist eine Konstellation, die ich noch nie hatte, hört sich auch irgendwie blöd an, aber versuchen kann man es.
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Muschel
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#13

02.04.2015, 12:37

o.k. wie formuliere ich das denn am besten? Ich habe soweit die Anspruchsbegründung fertig wo ich mitteile das wir den Kläger auch im streitigen Verfahren vertreten und beantrage die Beklagte zu verurteilen außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen sowie die Kosten des Rechtsstreits. Begründung ist soweit auch fertig.

Wo kann ich das mit der Erledigung der Hauptsache "reinbasteln"? Oder soll ich dafür 2 extra Schreiben fertigen?
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#14

02.04.2015, 12:49

Hm... Gute Frage....
Ich würde es nach dem Antrag zur Verurteilung zur Zahlung der GG einbasteln... Oder du schreibst in der Begründung dann, dass zwischenzeitlich die HF + Zinsen beglichen wurden, aber die Gegenseite sich weigert, die Kosten des Verfahrens + die außergerichtlichen RA Kosten zu begleichen, obwohl sie im Verzug war (nehme ich mal stark an, denn sonst ist die GGS nicht verpflichtet die außergerichtlichen RA Kosten zu tragen)
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#15

02.04.2015, 12:59

Ich habe es jetzt mal so versucht

In Sache
x./.y
- Az -


wird beantragt, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Gleichzeitig zeige ich innerhalb der gesetzten Frist an, dass der Kläger im streitigen Verfahren durch mich vertreten wird. Es wird gebeten, einen baldigen Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen, in dem ich beantragen werden:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von ..... nebst Zinsen zu zahlen

In der Begründung steht dann, dass unser Mandant nachdem Widerspruch erhoben wurde (21.01.2015) die Hauptforderung (Zinsforderung) beglichen wurde (22.01.2015).
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#16

02.04.2015, 12:59

Anahid hat geschrieben: Ich bin mir nicht sicher, ob Du im Streitverfahren zum einen die Hauptsache für erledigt erklären kannst und zum anderen dann die Klage erhöhen kannst wegen der nicht geltend gemachten GG.
Darüber habe ich auch schon nachgedacht und bin zu keinem Ergebnis gekommen. Klageerweiterung ist ja aber auch jederzeit möglich mit der Anspruchsbegründung. :kopfkratz

Ups...man sollte erst alles lesen. :oops:
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#17

02.04.2015, 13:08

Habs nochmal umgeschrieben und hoffe das das so durchgeht:

In Sache
x./.y
- Az -


zeige ich innerhalb der gesetzten Frist an, dass der Kläger im streitigen Verfahren durch mich vertreten wird.

Hiermit wird beantragt, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Des Weiteren wird im Wege der Klageerweiterung beantragt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von ..... nebst Zinsen zu zahlen
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#18

02.04.2015, 13:15

Ich würde eine Überschrift reinbasteln Muschel "Anspruchsbegründung + Klageerhöhung", damit das Gericht das kapiert.

Die Formulierung würde ich wie folgt machen:

zeige ich an ....

Im Hinblick auf den bislang mit Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch wird der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Insoweit wird beantragt, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Im Wege der Klageerhöhung wird beantragt, .......
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#19

02.04.2015, 13:24

Vielen Dank euch allen, habt mir sehr geholfen. Werde das so formulieren wie du (Anahid) das gesagt hast und werde hoffen dass das so i.O. ist. ;-)
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