Auslagen Mahnbescheid

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katuscha
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#1

27.02.2015, 13:10

Hallo,

mich beschäftigt gerade etwas, kann aber hierzu nichts im Internet finden. Wir benutzen hier immer den Online-Mahnantrag und auf der Suche wie ich die neue Verzugspauschale am besten eingeben könnte, bin ich bei den Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren hängen geblieben (dort ist die Pauschale übrigens auch hinterlegt). Ich habe mir die dort vorgegebenen Begriffe dann mal näher angeschaut, bin bisher ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, hab dies nur benutzt für Kosten von EMAs.

Einige der dortigen Angaben kann ich überhaupt nicht zuordnen bzw. frage ich mich, wer das verwendet:

Fahrtkosten
Kopien
Schreibkosten
Servicepauschale gem. Vereinbarung
Telefax
Telefon
Versandkosten

Ist das dafür gedacht, wenn Privatleute den MB selber machen? Können Sie dann z. B. 5 € Schreibkosten ansetzen? Geht das pauschal oder muss man das nachweisen?

Ich habe das noch nie auf einem MB gesehen. Ihr?
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#2

27.02.2015, 20:24

katuscha hat geschrieben:Ist das dafür gedacht, wenn Privatleute den MB selber machen? Können Sie dann z. B. 5 € Schreibkosten ansetzen? Geht das pauschal oder muss man das nachweisen?
Ich glaube, Du verwechselt das mit der Post- und Telekommunikationspauschale nach Ziff. 7002 RVG-VV. ;)

Nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von € 40,00.

Demnach kann die Pauschale auch beansprucht werden, wenn der Gläubiger (= MB-Antragsteller) Verbraucher ist und eine Forderung gegen einen Unternehmer selbst geltend macht.
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#3

02.03.2015, 08:51

Aber wofür sind dann diese Vorgaben gedacht:

Fahrtkosten
Kopien
Schreibkosten
Servicepauschale gem. Vereinbarung
Telefax
Telefon
Versandkosten

Wir machen ja hier in der Rechtsabteilung unsere MBs selber und können ja keine Gebühren nach RVG ansetzen. Könnte ich dann z. B. 5 € Schreibauslagen für die Erstellung des MBs ansetzen? Oder 1 € Telefonkosten, weil wir dem Kunden schon zig-mal hinterhertelefoniert haben?
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Riverside
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#4

02.03.2015, 11:16

Wir (als Firma) machen da meist nur eine Pauschale geltend. Ob man die tatsächlichen Kosten dann nachweisen muss oder Pauschalen ansetzen kann ... keine Ahnung
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#5

02.03.2015, 11:25

Und wie trägst Du die Pauschale ein?
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#6

02.03.2015, 11:39

Mein letzter MB ist schon eine Weile her, ich meine, da warens nur als Pauschale 10 Euro Mahngebühr, aber die stehen ja weiter unten als Nebenforderung
Dracarys!

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#7

02.03.2015, 11:41

Maja1974 hat geschrieben:Mein letzter MB ist schon eine Weile her, ich meine, da warens nur als Pauschale 10 Euro Mahngebühr, aber die stehen ja weiter unten als Nebenforderung
Die habe ich auch drin.
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