Abgabe an welches Gericht nach MB (2 AG's möglich)

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*alexa*
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#1

25.02.2015, 20:10

Hallo ihr Lieben!

... ich brauch mal wieder eure Hilfe ...

Die Chefin hat selbst in einer Unfallsache einen MB beantragt. Als Gegner hat sie sowohl den Unfallgegner als auch seine Versicherung eingetragen. Die Versicherung hat Widerspruch eingelegt. Soweit so gut. Nun soll das Verfahren vor das AG gehen. Das Problem: die gute hat kein Gericht bestimmt und jetzt müsste wohl theoretisch die Klage für den Unfallgegner an das heimische AG und die gegen den Versicherer iwo nach Stuttgart oder so. Es liegen also zwei verschiedene Gerichte vor.

Wie würdet ihr jetzt weiter machen?

Schon mal im Vorfeld vielen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße
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Soenny
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#2

25.02.2015, 20:54

Das Gericht am Ort des Unfalles ist zuständig ;)
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#3

25.02.2015, 21:58

Siehe § 20 StVG. ;)
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#4

26.02.2015, 09:05

Wohl eher § 32 ZPO, da es hier ja um ne örtliche Zuständigkeit in einem Zivilverfahren geht ;)
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#5

26.02.2015, 09:33

Beides ist richtig ;)
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#6

27.02.2015, 09:58

Ihr seit super!! Vielen Dank!!
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#7

27.02.2015, 10:54

Hat die Versicherung eigentlich nur für sich Widerspruch eingelegt oder auch für den Unfallgegner?
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#8

27.02.2015, 13:29

oh... gute Frage... da guck ich doch Montag direkt mal nach!
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#9

27.02.2015, 13:46

na dann schon mal schönes Wochenende :)
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