Guten Morgen und Helau,
wir beantragen für unseren Mandanten einen Mahnbescheid.
Die Gegenseite legt Widerspruch ein, indem sie auf das Original des Mahnbescheids oben rechts handschriftlich schreibt:
"Hiermit lege ich gegen diesen Manbescheid Widerspruch (gesamter Anspruch) ein, Ort XY, Datum XY, Unterschrift"
Besteht für die Einlegung eines Widerspruchs ein Formerfordernis (z. B. auf dem entsprechenden Formular)?
Danke
Formerfordernis eines Widerspruchs gg. MB
- Rumpelstilzchen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine Verpflichtung, das Formular zu benutzen, besteht nicht. Du kannst den Widerspruch auch als Schriftsatz formulieren. Die Art Eures Gegners ist zwar untypisch, müsste aber m.E. gelten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Rumpelstilzchen
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