Hallo Leute,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen:
Unser Mandant wurde von der Gegenseite wegen Wettbewerbsverstoß abgemahnt. Noch während der Verhandlungen mit dem gegnerischen Anwalt hat dieser eine einstweilige Verfügung beantragt. Auf diese hat unser Mandant die Unterlassungserklärung und die vorgeschriebene Abschlusserklärung (per Fax und per Post, Nachweis haben wir also) abgegeben. Damit wäre die Sache eigentliche erledigt. Beim gegnerischen Anwalt scheint allerdings Chaos zu herrschen, da wir kurze Zeit später die Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung bekommen haben. Da diese Aufforderung eine eigene Angelegenheit ist, hat er hierfür die Geschäftsgebühr geltend gemacht. Wir haben dann sein Schreiben zurückgewiesen und unsererseits die Geschäftsgebühr geltend gemacht. Daraufhin hat er sich nie wieder gemeldet.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich die Geschäftsgebühr bei der Gegenseite geltend machen? Wenn ja, wie? Mahnbescheid gegen Gegner oder Rechtsanwalt? Auf welcher Grundlage? Schadensersatz? Wir haben ja nur unsere Gebühren und sonst keine Hauptforderung... Bin mir nicht ganz sicher, wie ich das am Besten anstelle.
Danke euch schon mal!
Geschäftsgebühr bei Gegner geltend machen
- niva
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nein, kannst du nicht, da das laut BGH zum allgemeinen Lebensrisiko zählt. das wurde hier auch bereits in massig Beitragen ausdiskutiert.
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