Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
-
Khalizza
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 7
- Registriert: 22.07.2011, 10:30
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
#11
10.09.2014, 15:43
Tigerle hat geschrieben:Liesel hat geschrieben:
Wieso wurde keine Beratungshilfe beantragt?
Hast Du das schon geprüft, eventuelle ist die Frist noch nicht abgelaufen und Ihr könnt nachträglich noch die Beratungshilfe beantragen.
Die ist leider schon abgelaufen, ja
![Neutral :-|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
-
MiaZ
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 82
- Registriert: 05.08.2014, 20:52
- Beruf: RA-Fachangestellte
#12
10.09.2014, 20:23
Zahlt der Gegner denn freiwillig Unterhalt oder gibt es ein Urteil bzw. einen Vergleich oder sonstiges?!
Wenn ich mich nämlich recht erinnere (hab erst wieder nach ner 16jährigen Pause begonnen) ist bei einer außergerichtlichen Regelung der Kostenschuldner immer noch der eigene Mandant?! Es sei denn es ist etwas anderes vereinbart worden - oder es gibt nen Titel, wo die Kostenfrage auch geklärt ist?!
-
Soenny
- Administratorin
![Administratorin Administratorin](./images/ranks/jsanny-rank.png)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten:
#13
10.09.2014, 20:36
Meine Chefin meinte, sie hätte das schon einmal gehabt und dass es wohl noch eine Möglichkeit über das FamFG gäbe, diese Kosten auf einem kürzerem Weg (was ist kürzer als ein Mahnbescheid, wenn es um außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren geht?) beizutreiben.
Da schmeißt deine Chefin sicher was durcheinander. Sie meint sicher § 249 i.V.m. 253 FamFG. Hat mit den außergerichtlichen Gebühren aber nichts zu tun, die wird die Mandantin dann wohl abstottern müssen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
Khalizza
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 7
- Registriert: 22.07.2011, 10:30
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
#14
11.09.2014, 11:06
Danke für die tollen Antworten! Ich hab mir jetzt überlegt, ob eine Abtretungserklärung der Mandantin an uns vielleicht sinnvoll wäre
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
-
Mondschein
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
#15
15.04.2015, 22:56
Nabend,
habe folgendes Problem:
Wir haben ein Aufforderungsschreiben gemacht mit unseren außergerichtlichen Anwaltsgebühren, daraufhin zahlte der Schuldner die komplette Hauptforderung. Nun möchte ich unsere außergerichtlichen Anwaltsgebühren in einem Mahnbescheid geltend machen, aber ich weiß nicht genau wie?
Wie mache ich das über das online-Mahnbescheid, bzw. über Ra-Micro?
Vielen Dank für eure Antworten
LG Mondschein
-
Sonnenkind
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
#16
16.04.2015, 08:29
Als kleiner Denkanstoß: Wurde die Hauptforderung an euch oder euren Mandanten bezahlt; falls an euch bezahlt wurde, wurde hier als direkter Verwendungszweck "Hauptforderung" angegeben? Wenn nein, würde ich zuerst auf die Kosten verrechnen und dann noch den Rest der Forderung mit Mahnbescheid geltend machen.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
#17
16.04.2015, 09:36
Falls er Hauptforderung angegeben hat, wird eure GG zur neuen Hauptforderung und muss nicht angerechnet werden. Diese sollte aber zuvor vom Mdt. bezahlt werden, da ihr ja in seinem Namen den MB macht.
Wie Du den MB beantragst, weißt Du am besten selbst, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, geht online oder RAM.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich