Mahnverfahren meherer AG

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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RA-FA-AG
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#1

27.06.2014, 13:55

Hallo,
hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, habe zwei Fragen bei folgender Sache:

Wir stellen Mahnbescheidsantrag gegen drei Personen (Eigentümergemeinschaft - also Gesamtschuldner). Wenn nur EINER der Personen dem MB widerspricht, reicht das dann aus, um das gesamte Verfahren - das sich ja gegen alle 3 Antragsgegner richtet - in das streitige VErfahren zu bringen? Außerdem: Ist fällt ja - unabhängig von Anzahl der AS und AG nur EINMAL eine halbe Gerichtsgebühr an, oder?

Vielen Dank im Voraus !
Alegría
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#2

27.06.2014, 17:41

Ich würde sagen ihr bekommt dann gegen diejenigen die keinen Widerspruch eingelegt haben jeweils einen MB bzw. VB. Gegen denjenigen der Widerspruch eingelegt hat, müsstet/könntet ihr dann das streitige Verfahren führen.

Gerichtsgebühren fallen m. E. nur einmal an.
Piwi12
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#3

30.06.2014, 09:19

Seh' ich auch so wie Algeria :)
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- Christopher Robin -
tiko73

#4

30.06.2014, 19:47

Piwi12 hat geschrieben:Algeria :)
Sorry für OT, aber: Piwi ist wohl schon im Fußballfieber :lol:
Ultimus
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#5

30.06.2014, 21:24

theoretisch muss einer im Zweifel alles zahlen (Gesamtschuldner) von daher wäre das streitige Verfahren - wenn einer widerspricht - nicht unbedingt notwendig. Hauptsache, der eine zahlt dann ....
Jupp03/11

#6

30.06.2014, 21:44

Danke, dieses war bislang allen Usern im Forum nicht bekannt.
Piwi12
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#7

01.07.2014, 09:20

tiko73 hat geschrieben:
Piwi12 hat geschrieben:Algeria :)
Sorry für OT, aber: Piwi ist wohl schon im Fußballfieber :lol:
Das war ich definitiv... nein hab mich verschrieben... :oops: :oops:
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- Christopher Robin -
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