Nachdem der MB aus 2004 dem Schuldner nicht zugestellt werden konnte, nachdem sich dieser ins Ausland abgesetzt hat, möchte ich jetzt, nachdem er sich wieder in Deutschland befindet erneut einen MB beantragen (Alte Unterlagen vernichtet). RS besteht bereits. Meine Frage. Die bereits von der RS gezahlten früheren Kosten für das MB-Verfahren - können diese ganz normal mit in den neuen einbezogen werden. Benötige ich eine Abtretung seitens der RS? Die Frage kann mir hier im Büro nur widersprüchlich beantwortet werden und bei mir ist der Umgang mit dem Mahnverfahren einfach schon zu lange her.
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