Zustellung MB durch GV unzulässig?

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sego
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#1

17.06.2014, 08:09

Guten Morgen!

Wir haben hier eine Sache, dort haben wir einen MB beantragt, der von Amts wegen zugestellt werden sollte. Das Gericht teilte mit, dass der Adressat unter der Anschrift nicht zu ermitteln sei. Der für den Ort zuständige GV kennt die Antragsgegnerin und weiß, dass diese dort wohnt, aber ihr BK-Schild ständig abmacht, um Zustellungen zu vermeiden. So nach einem Telefonat mit dem Gericht wurde meiner Kollegin mitgeteilt, wir sollen einfach formlos beantragen den MB über den GV zustellen zu lassen. Überraschender Weise kam jetzt der Hinweis des Gerichts, dass eine Zustellung des Mahnbescheides über den Gerichtsvollzieher unzulässig sei.

Ist das so? Ich dachte immer das geht, oder liege ich jetzt komplett falsch. Und wie können wir den MB sonst zustellen lassen? Stehe irgendwie auf dem Schlauch.

Liebe Grüße

Sego
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Pepples
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#2

17.06.2014, 09:42

Der MB wird von Amts wegen zugestellt, der VB kann im Parteibetrieb zugestellt werden.
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Jupp03/11

#3

17.06.2014, 10:11

Schreiben an das Mahngericht

Unter Bezugnahme auf das dortige Schreiben vom _____________ teilen wir mit, dass der Antragsgegner nach den hier vorliegenden Informationen nach wie vor in ______________________ wohnhaft ist.
Es ist anzunehmen, dass der Antragsgegner erneut sein Namensschild an der Klingel entfernt hat, so dass eine Zustellung durch die Post nicht möglich ist.

Wir regen daher an, die Zustellung des Mahnbescheides über einen zu ersuchenden Wachtmeister des Amtsgerichts (Wohnort des Schuldners) vorzunehmen. Die Gründe sind dafür gegeben.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung und Nachricht.
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jojo
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#4

17.06.2014, 10:53

Naja, und alles was von amts wegen zugestellt werden kann, kann auch im Parteibetrieb zugestellt werden.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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sego
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#5

19.06.2014, 15:26

danke euch :D
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