Teilung eines Vollstreckungsbescheids in Forderung u. Kosten

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kuki0402
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#1

28.05.2014, 13:05

Hallo, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Unser Mandant (Vermieter) ist rechtsschutzversichert. In einem für Ihn geführten Mahnverfahren über Mietforderungen wurde ein Vollstreckungbescheid erwirkt.

Vollstreckungen gegen den Schuldner waren leider erfolglos, so dass die Sache abgeschlossen und der Vollstreckungsbescheid an den Mandanten herausgegeben wurde.

Die Kosten für das Verfahren und die Vollstreckung wurden beim Rechtsschutzversicherer abgerechnet.

Über die Vollstreckungskosten wurde ein KFB nach §788 ZPO erwirkt und an den Rechtsschutzversicherer herausggegeben.

Der Rechtsschutzversicherer wünscht jetzt die Teilung des Titels in Hauptforderungs- und Kostentitel!? Ich habe dazu leider nichts gefunden und auch noch nichts von so einer Vorgehensweise gehört. Auf welcher Grundlage soll das beantragt werden und vorallem wo, beim Mahngericht oder beim vollstreckungsgericht? Danke vorab schon mal für die Hilfe

LG Kuki
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Pepples
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#2

28.05.2014, 13:43

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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kuki0402
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#3

28.05.2014, 13:48

bereits erledigt :oops: das war wohl an mir vorübergegangen .. war lange nicht hier :wink2

kann der Text mit den Antworten bitte wieder entfernt werden? hab das Gefühl, ich bekomm sonst keine :thx
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Elfeo
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#4

02.06.2014, 14:24

Ich glaube die wollen hier auf teilvollstreckbare Ausfertigungen des Titels hinaus, guck mal hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=55&t=15067.

Ich habe aber keine Ahnung (und auch nichts dazu gefunden oder davon gehört) ob das auch mit einem VB geht. Zuständig wäre m.E. jedenfalls das Mahngericht. Alten VB zurückgeben und zwei neue mit Teilvollstreckungsklausel beantragen. Ich habe aber Bedenken, da beim VB ja die 'Ausfertigung für den Antragsteller', die keine explitzite Vollstreckungsklausel braucht sondern alle notwendigen Angaben formularmäßig enthält, an die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels tritt.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.
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