VB kann nicht zugestellt werden

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pidellal
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#1

14.05.2014, 12:50

Hallo,

haben eine Mitteilung über die Nichtzustellung des VB erhalten. Gibt es eine Frist binnen der der VB zugestellt werden muß? Wenn ja: ab wann gerechnet?

Danke vorab
tiko73

#2

14.05.2014, 19:36

Nein, gibt es nicht.
Ich würde beim Gericht die Übersendung des VB beantragen und mitteilen, dass die Zustellung im Parteibetrieb erfolgen wird. Wenn du dann (irgendwann mal) die neue Adresse des Schuldners hast, kannst du den VB im Rahmen der ZV durch den GV zustellen lassen.
Huber13
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#3

14.05.2014, 21:06

Ja, genau so ist es, treffender kann man es nicht sagen

VG :huepf
„Man muß beide Teile hören, eh man urteilt.“

Es gibt keinen Unterschied zwischen jüngeren und älteren Mitarbeiter,
sondern nur gute oder weniger gute Mitarbeiter.

"Eigenes Zitat"
pidellal
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#4

15.05.2014, 09:03

Oh ja, das ist super. Da bin ich gar nicht drauf gekommen. Vielen Dank. :thx :thx
Inkasso-Tante
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#5

23.05.2014, 08:47

Es gibt lediglich die Frist für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheides zu beachten.
Da die Beantragung bereits erfolgt ist, kannst du dir mit der Adressenrecherche durchaus Zeit lassen.
Gegebenenfalls fragt das Mahngericht vielleicht mal nach. Dann müsstest du eben antworten, dass die Adressenermittlung noch läuft (gegebenenfalls unter Beifügung von Belegen der bereits erfolgten Ermittlungen).
pidellal
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#6

23.05.2014, 11:08

:thx Mein Problem war, dass ich ja den VB beantragt hatte, aber nicht wußte, ob das Gericht von einer zeitnahen Zustellung ausgeht. Ich meine so ähnlich wie bei einem MB der wegen drohender Verjährung am 31.12. bei Gericht eingeht, wo die Frist aber gewahrt ist, weil von einer alsbaldigen Zustellung auszugehen ist.

Danke für Eure Hilfe
katinka0508
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#7

23.05.2014, 13:54

Du kannst den VB auch öffentlich zustellen lassen.§ 699 IV ZPO
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